Der Flughafen
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Fluggastrecht

Keine Beförderung? Flug annulliert? Flug mit grosser Verspätung?


Informationspflicht der Fluggesellschaften

Fluggesellschaften sind gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren und Ihnen mitzuteilen, wo Sie sich beschweren können. Verlangen Sie am Abfertigungsschalter oder direkt am Gate schriftliche Auskunft über Ihre Rechte, insbesondere über Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen.


Telefonische Auskunft

Europäische Kommission, Generaldirektion Energie und Verkehr, Brüssel.

Aus allen EU-Staaten zu erreichen von montags bis freitags von 9 Uhr bis 18:30 Uhr MEZ unter der Rufnummer:

Aus der EU: 00800 67 891 011 (gebührenfrei)
Aus der Schweiz und Ländern ausserhalb der EU: (0032-2) 299 96 96


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