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Ein- und Ausfuhr

Nur mit gültigen Reisedokumenten

Bei der zollpflichtigen Einfuhr von Waren und Tieren in die Schweiz halten Sie bitte Ihre anerkannten und gültigen Reisedokumente sowie die Quittungen bereit.


Keine Fälschungen einführen

Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designerfälschungen einzuführen. Dies gilt auch für den privaten Gebrauch. Entdeckte Fälschungen werden eingezogen und vernichtet.


Freimengen pro Person

Die folgenden Freimengen und Freigrenzen gelten für Waren des Reiseverkehrs, die pro Person und Tag für den eigenen Bedarf oder als Geschenk mitgeführt werden dürfen.


Alkoholische Getränke


Bild: Ein- und Ausfuhr

Bis 15% Volumen 2 Liter und
über 15% Volumen 1 Liter


Tabak

Zigaretten: 200 Stück oder
Zigarren: 50 Stück oder
Schnitttabak: 250 Gramm
Zigarettenpapier: 200 Stück

Waren über CHF 300.– sind abgabepflichtig

Andere als die oben aufgeführten Waren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.– pro Person und Tag abgabefrei. Übersteigt der Gesamtwert CHF 300.–, sind alle Waren abgabepflichtig.

Keine Beschränkungen bei Bargeld

Bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld bestehen in der Schweiz keine Beschränkungen. Aber es besteht eine Verordnung über die Kontrolle des Grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs (SR 631.052).

Lebensmittel tierischer Herkunft

Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milcherzeugnisse) aus Nicht-EU und Nicht-EFTA-Ländern ist verboten.

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