Gehbehinderte Personen und Personen, die sie transportieren, können die folgenden Parkierungserleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie über eine Parkkarte für gehbehinderte Personen verfügen. Eine Parkkarte für behinderte Personen wird durch die kantonale Behörde für Personen ausgestellt, die mit ärztlichem Zeugnis eine erhebliche Gehbehinderung nachweisen. Ausserdem kann sie für Halter von Fahrzeugen, die nachweislich für den häufigen Transport von erheblich gehbehinderten Personen eingesetzt werden, beantragt werden.
Für die innere Vorfahrt erhalten Inhaber einer Parkkarte für gehbehinderte Personen kostenlos eine elektronische Parkbewilligung. Diese Bewilligung kann mit dem Bestellformular beantragt werden, das Sie unter der Rubrik Innere Vorfahrten finden. Diese Karte berechtigt in der inneren Vorfahrt 30 Minuten kostenloses Parkieren. Nach 30 Minuten muss der übliche Tarif bezahlt werden.
Inhaber einer Parkkarte für gehbehinderte Personen, die keine Parkberechtigung für die innere Vorfahrt haben, dürfen die Kurzzeitparkplätze auf der äusseren Vorfahrt über die erlaubte Zeit hinaus benutzen. Mit einer Parkkarte für gehbehinderte Personen können Sie also auf den äusseren Vorfahrtspuren bis maximal 6 Stunden über die erlaubte Parkzeit von 15 Minuten hinaus parkieren. Sie bezahlen dafür die reguläre Gebühr von CHF 2.-- für 15 Minuten.
Die Parkkarte für gehbehinderte Personen ist, zusammen mit einer Parkscheibe, die die Ankunftszeit angibt, gut sichtbar hinter der Frontscheibe des Fahrzeuges anzubringen.
Parking auf den Spezialparkplätzen in den Parkhäusern P1, P2 und P3In den Parkhäusern P1, P2 und P3 befinden sich in den Einfahrtsgeschossen unmittelbar bei den Liftanlagen mehrere entsprechend gekennzeichnete Parkplätze für gehbehinderte Personen, die Ihnen zu den regulären Parktarifen zur Verfügung stehen.
Die Verbindungen zwischen dem Bahnhof Zürich Flughafen und den Check-in sowie Ankunftshallen sind behindertengerecht eingerichtet und überdeckt. Liftanlagen bringen Sie direkt auf die Perrons, die Wege sind mit taktilen Blindenleitlinien markiert.Sollten Sie beim Einsteigen in den Zug oder beim Aussteigen Hilfe benötigen, melden Sie das bitte mindestens eine Stunde vor Abfahrt des Zuges beim Call Center Handicap der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) an.In der Schweiz wohnhafte und ständig auf Begleitung angewiesene mobilitätseingeschränkte Personen haben in der Bahn Anspruch auf kostenlose Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Blindenführerhundes. Den dafür notwendigen Ausweis erhalten Sie an den zuständigen kantonalen Stellen.In der Check-in-Halle 3, in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof gibt es einen Pick-up-Point, an dem Sie Hilfe von careport anfordern können. Bitte fragen Sie bei Ankunft Ihres Zuges das Personal der SBB und man wird Ihnen den Weg zum Pick-up-Point erklären oder Sie dort hin begleiten.
Der Bushof befindet sich direkt am Flughafen über dem Check-in 3. Die Wege sind ab der Aussteigekante mit taktilen Blindenlinien markiert. Wenn Sie die Anreise zum Flughafen mit dem Bus planen, können Sie beim Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) am Reisetag erfahren, ob und wann ein Niederflurbus auf Ihrer Strecke verkehrt.
Die Taxis bringen Sie direkt vor die Check-in-Hallen oder warten bei Ihrer Ankunft vor den Ankunftshallen. Auf Voranmeldung können sie bei BTZ (Behindertentaxi Zürich) ein behindertengerechtes Taxi mit Platz für Rollstühle bestellen.