Die Zufahrt zur Inneren Vorfahrt Abflug ist nur für berechtige Fahrzeuge mit elektronischer Parkbewilligung oder Ticket möglich. Für häufigere und längere Benutzung der Inneren Vorfahrt Abflug empfiehlt sich die Beantragung einer elektronischen Parkbewilligung.
Die Zufahrten zur Inneren Vorfahrt Ankunft und zur Wartezone P30 sind bereits seit 2008 mit einer Schrankenanlage ausgerüstet.
Die elektronische Parkbewilligung ist in zwei Varianten erhältlich:
Bei der Inneren Vorfahrt Abflug kann ein Ticket an der Schranke gelöst werden, dieses ermöglicht den Berechtigten die Benutzung der Inneren Vorfahrt Abflug (bis zu 15 Minuten gebührenfrei). Der aktuelle Parkingtarif ist bei der Zufahrtsschranke publiziert.
Wichtig: Ohne elektronische Parkbewilligung kann die Innere Vorfahrt Ankunft sowie die Wartezone P30 nicht passiert werden.
Reisecars und Kleinbusse haben folgende Möglichkeiten, um auf den Carparkplatz P 30-200 zu gelangen:
An der Einfahrtsschranke kann analog Parkhaus ein Ticket gezogen werden. Die Preisliste für die exklusive Benutzung des Carparkplatzes ist an der Einfahrtssäule sowie am Kassenautomaten auf dem Taxiwarteplatz P 30-100 publiziert.
Das Einzelticket erlaubt nur die Benutzung des Carparkplatzes P 30-200. Reisecars, welche zusätzlich die Innere Vorfahrt Ankunft benutzen wollen, haben die Möglichkeit, vorgängig eine elektronische Parkbewilligung zu beziehen.
Bitte laden Sie das gewünschte Formular herunter. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular senden Sie im Original an das Ausweisbüro.
Reglement Benutzung des Carparkplatzes mit Preisliste(pdf, 0,07 MB)
Dokument Reglement über die Benutzung des Carparkplatzes mit Preisliste
Reglement über die Benutzung der Inneren Vorfahrten(pdf, 0,15 MB)
Reglement über die Benutzung der Inneren Vorfahrten am Flughafen Zürich
Antrag für eine Parkbewilligung Innere Vorfahrten(doc, 0,07 MB)
Parkbewilligung Innere Vorfahrten