Im April 2010 erklärte das Bundesgericht ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur verlängerten Nachtflugsperre für umsetzbar. Seit Donnerstag, 29. Juli 2010, gilt am Flughafen Zürich, dass Linienflugzeuge bis spätestens um 23.30 Uhr starten oder landen müssen, was eine Stunde früher ist als bisher.
Die Einführung der verlängerten Nachtflugsperre fiel mitten in eine laufende Flugplanperiode im Hochsommerbetrieb ohne die Möglichkeit, Verspätungen vorzubeugen. Basierend auf den gesetzlichen Grundlagen wird die Flughafen Zürich AG deshalb Flüge in Ausnahmefällen auch nach 23.30 Uhr starten und landen lassen.
In der ersten Woche wurde keine Ausnahmebewilligung zur verlängerten Nachtflugsperre beansprucht. Dank hervorragender Koordination und Zusammenarbeit aller am Flugprozess beteiligten Partner ist es gelungen, den Flugbetrieb so zu optimieren, dass Verspätungen am Flughafen Zürich trotz der neuen Flugbetriebszeiten möglichst gering gehalten werden konnten. Trotzdem kam es zu zwei Annullationen. Am Freitag, 30. Juli 2010, musste ein Flug der Swiss International Airlines von Moskau nach Zürich via Genf in Genf abgebrochen werden. 29 Passagiere wurden mit einem Bus nach Zürich gebracht. Am Samstag, 31. Juli 2010, wurde ein Flug (Vueling Airlines International nach Santiago de Compostela) annulliert. Von dieser Annullation waren rund 330 Passagiere betroffen. Einige Dutzend Passagiere verpassten wegen der neuen Nachtflugregelung ihre Anschlussflüge ab Zürich.