Die Emissionen von technisch erzeugter nicht ionisierender Strahlung (NIS) in die Umwelt werden in der Schweiz von der im Jahre 2000 in Kraft getretenen Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung reglementiert.
NIS emittierende anlagen wie beispielsweise Flugsicherungs- und Funkanlagen werden am Flughafen als Übermittlungsinstrument von Informationen oder für die Ortung von strahlungsreflektierenden Objekten eingesetzt.
Bei anderen Anlagen wie Transformatoren oder Hochspannungsleitung, die ebenfalls für den Betrieb des Flughafens nötig sind, entsteht NIS als Nebenwirkung des Stromflusses.
Sämtliche auf dem Flughafengelände vorhandenen NIS-emittierenden Anlagen erfüllen die nationalen und internationalen gesetzlichen Standards und verfügen über die notwendige behördliche Betriebsbewilligung. Eine Personengefährdung kann aus heutigem Kenntnisstand bei diesen Anlagen ausgeschlossen werden.