Personen ohne Flughafenausweis (Besucher) erhalten nur in Begleitung eines Flughafenausweisträgers Zutritt in den nicht-öffentlichen Flughafenbereich.
Personen, die im Auftrag eines am Flughafen domizilierten Unternehmens eine dienstliche Tätigkeit im nicht-öffentlichen Flughafenbereich verrichten müssen, sind als Besucher anzumelden und am Zutrittsort zu registrieren.
Berechtigte Personen gelangen hier zur Anmeldemaske.