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2000

15.12.2000 Bundesgericht stützt Ausbau des Flughafens Zürich

Zürich-Flughafen: Das Bundesgericht hat den geplanten Ausbau des Flughafens Zürich gut geheissen. Es hat die bereits bekannten Auflagen bestätigt, jedoch keine neuen dazugefügt. Die 5. Ausbauetappe ist somit laut Bundesgericht mit den bekannten Auflagen ein ausgewogenes Projekt. Werden vom Bundesrat definitiv tiefere Lärmgrenzwerte festgelegt, so würde dies zu höheren Lärmentschädigungen führen. Diese würde der über Zürich reisende Passagier zu tragen haben.

Die Unique Zurich Airport als Besitzerin und Betreiberin des Flughafens Zürich begrüsst den Entscheid des Bundesgerichts bezüglich der 5. Bauetappe. Damit kann der für die Interkontinental-Drehscheibe wichtige Ausbau, wie vom Volk 1995 mit grosser Mehrheit befürwortet, fertiggestellt werden. Das Bundesgericht hat zu den bereits bekannten Auflagen keine weiteren angeordnet. Die wesentlichen Auflagen betreffen die Nachtruhe (Landungen neu erst ab 5.30 Uhr am Morgen statt wie bisher bereits ab 5 Uhr) sowie die Zielsetzung, im Jahr 2004 42% des Zubringerverkehrs am Flughafen mit öffentlichem Verkehr abzuwickeln.
Damit wird auch der Bau eines als Bestandteil der 5. Bauetappe geplanten Parkhauses (unter der Bezeichnung Parkhaus C) ermöglicht. Alle diesbezüglichen Einwände wurden abgelehnt. Unique kann somit den akuten Parkplatzengpass am Flughafen Zürich teilweise entschärfen. Sollte die mit der Ausbaubewilligung verbundene Zielsetzung von 42% Anteil öffentlichem Verkehr nicht erreicht werden, wird Unique weitere Massnahmen ergreifen.
Bis zum definitiven Entscheid des Bundesrates über die Höhe der Lärmgrenzwerte gelten die Grenzwerte der Expertenkommission. Sollte der Bundesrat definitiv tiefere Grenzwerte beschliessen, würde dies zu höheren Kosten führen. Der Flughafen hat das Recht, diese Kosten über spezielle Gebühren vom Benutzer des Flughafens (Passagiere, Airlines) zu refinanzieren. Unique Zurich Airport hat im Sommer bekannt gegeben, auf den 1.4.2001 eine spezielle Lärmgebühr auf jedem abfliegenden Passagier von 3.50 Fr. einzuführen. Diese Gebühr wird sich deshalb mit Wahrscheinlichkeit in den kommenden Jahren erhöhen.
Weitere Auskünfte bei:
Lukas Hässig, Unique Zurich Airport: 01/816.59.80, 079/605.39.52

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