Zusatzbewilligungen Bau

In der Regel müssen zwischen dem Erhalt der Plangenehmigung und dem Baubeginn Bewilligungen der Behörden eingeholt werden.
Die Flughafen Zürich AG bietet für folgende Aufgaben Unterstützung an:

  • Behördengespräche zur richtigen Umsetzung / Interpretation der Auflagen aus der Plangenehmigung abhängig von den Auflagen aus der Plangenehmigung.
  • Abgabe von Unterlagen an die Behörden zur Erlangung der Baufreigabe; abhängig von den Auflagen aus der Plangenehmigung.
    Dazu gehören in der Regel Pläne des Bauinstallationsplatzes und die Nachweise für eine ordnungsgemässe Entsorgung der Bauabfälle (gemäss SIA-Empfehlung 430) und Entwässerung der Baustelle (gemäss SIA-Empfehlung 431, siehe auch Umweltschutzbestimmungen der Flughafen Zürich AG).
  • Erarbeiten des Baustellenentwässerungskonzepts
    Das Baustellenentwässerungskonzept kann der aufwendigste Teil zur Erlangung der Baufreigabe sein. Das entsprechende Gesuch ist über das Bausekretariat der Flughafen Zürich AG beim AWEL einzureichen.
  • Bewilligung von Nacht- und / oder Sonntagsarbeit
    Auf dem Flughafenareal, im speziellen im Bereich der Pisten, Rollwege und Vorfelder, können gewisse Arbeiten nur nachts, wenn der Flugbetrieb ruht, ausgeführt werden.
    Für diese Arbeiten in der Nacht hat das SECO eine Dauerbewilligung ausgestellt. Demzufolge sind die in den erwähnten Zonen geplanten Nachtarbeiten jeweils beim Amt für Wirtschaft und Arbeit anzumelden:
    pfeil Formular Flughafen Zürich-Airport
  • Auch in allen andern Bereichen und Zonen muss die Nachtarbeit mit dem Formular des Amt für Wirtschaft und Arbeit angemeldet werden:
    pfeil Formular Flughafen Zürich-Airport. Die Gesuche müssen mindestens 10 Arbeitstage vor Beginn der zu bewilligten Arbeitszeit online eingereicht werden.

pfeil Arbeitsgesetz
Informationen (Dokument): Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel


pfeil Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz
Informationen (Dokument): Verordnung 5 zum Arbeitsgesetz