Seit dem 29. April 2012 müssen infolge behördlicher Auflagen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) sämtliche Warenlieferungen in den Sicherheitsbereich des Flughafens Zürich zu 100% kontrolliert werden. Ausgenommen von der Sicherheitskontrolle sind Waren und Güter der Known Supplier (dem Flughafen bekannte Lieferanten). Diese Lieferungen erfüllen definierte Sicherheitsanforderungen und werden bei der Einfahrt priorisiert behandelt.Mit umfangreichen Kommunikationsmassnahmen konnte die Flughafen Zürich AG bereits zahlreiche Lieferanten für das Known Supplier Verfahren gewinnen.
Warenlieferungen von Known Supplier sind von der Sicherheitskontrolle ausgenommen. Damit ein Unternehmen diesen Status erhält, muss dieses eine sicherheitsverantwortliche Person (Company Security Officer) benennen und die Mitarbeitenden mit den behördlich geforderten Security-Massnahmen ausbilden sowie entsprechende Sicherheitsauflagen bei der Herstellung, der Verpackung, der Lagerung und dem Transport von Flughafenlieferungen einhalten.
Mit der Einreichung einer Verpflichtungserklärung bei der Flughafen Zürich AG bestätigt die Unternehmung die Umsetzung der geforderten Sicherheitsmassnahmen. Im Gegenzug werden dafür die Güter und Waren an den Zufahrtstoren, mit Ausnahme von Stichproben, nicht mehr kontrolliert.
Bitte beachten Sie die weiteren Dokumente oder wenden Sie sich bei Fragen an die Airport Security.