Aufnahmen am Flughafen
Antrag für eine Bewilligung für Film- oder Fotoaufnahmen am Flughafen Zürich
Antrag für alle weiteren Aufnahmen
Eine einmalige Kulisse: Film- & Fotoaufnahmen am Flughafen Zürich
Der Flughafen Zürich bietet spannende Bilder, preisgekrönte Architektur und internationales Flair. Eine einmalige Kulisse also für Film- und Fotoaufnahmen. Eine Film-/Fotoaufnahmebewilligung ist für alle Flächen auf dem Areal des Flughafens Zürich erforderlich.
Der Flughafen lässt sich grob in folgende zwei Bereiche aufteilen:
- landseitig (landside)
- luftseitig (airside)
Der landseitige Bereich ist öffentlich und umfasst:
- Airport Shopping
- Check-in 1 - 3
- Ankunftshalle 1 & 2
- Circle und Park
- Zuschauerterrasse B
- Parkhäuser
- Vorfahrt der Abflug und Ankunftsebene
- Bahnhof Flughafen Zürich
- Bushof (Bus- & Tramhaltestelle)
Ob eine Begleitung durch Flughafenpersonal im landseitigen Bereich notwendig ist, ist abhängig vom Umfang der Dreharbeiten und der Anzahl der Teilnehmenden. Wenn eine Begleitung notwendig ist, sind die Aufnahmen kostenpflichtig.
Der luftseitige Bereich ist nicht öffentlich, befindet sich nach der Sicherheitskontrolle und umfasst:
- Airside Center
- Dock A, B/D & E sowie die dazugehörigen Gates
- Vorfeld
- Gepäckausgabehalle
Die Begleitung durch Flughafenpersonal ist im luftseitigen Bereich obligatorisch und somit kostenpflichtig.
Kosten
Kostenpflichtig sind Film- und Fotoaufnahmen, welche gewerblichen Zwecken (auch Kino- oder Fernsehfilme) oder der Werbung dienen, sowie Aufnahmen für firmeneigene Imagebroschüren und Geschäftsberichte.
Unentgeltlich sind Aufnahmen, die der aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen.
Alle Preise verstehen sich inklusiv Mehrwertsteuer.
Preisliste Film- oder Fotoaufnahmen
Wichtige Hinweise für Ihre Planung
- Sofern die Aufnahmen nicht der aktuellen Berichterstattung dienen, gelten folgende Vorlaufszeiten:
- Fotoaufnahmen mindestens 2 Wochen im Voraus beantragen
- Filmaufnahmen mindestens 4 Wochen im Voraus beantragen
- Kurzfristige Anfragen für Begleitungen (weniger als 2 Wochen) im nicht-öffentlichen Bereich werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- verrechnet.
- Aus betrieblichen Gründen können aufwändige Spielfilm- oder Werbeaufnahmen mit mehr als 20 Personen nur in Ausnahmefällen bewilligt werden.
- Sofern Flughafenpartner betroffen sind, müssen Sie diese separat um eine zusätzliche Aufnahmegenehmigung anfragen.
- Für Aufnahmen von Mitarbeitenden muss deren Erlaubnis sowie diejenige des Flughafenpartners vorliegen.
- Passagierfluss, Besucher: innen, Flugbetrieb und Fahrzeugverkehr dürfen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Es dürfen keine Teilbereiche abgesperrt werden.
Kontakt
Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
visitorservices@zurich-airport.com
+41 43 816 21 56
Montag bis Freitag, 09:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr