Aufnahmen am Flughafen

Antrag für eine Bewilligung für Film- oder Fotoaufnahmen am Flughafen Zürich

Antrag für Medienschaffende

Antrag für alle weiteren Aufnahmen

 

Eine einmalige Kulisse: Film- & Fotoaufnahmen am Flughafen Zürich

Der Flughafen Zürich bietet spannende Bilder, preisgekrönte Architektur und internationales Flair. Eine einmalige Kulisse also für Film- und Fotoaufnahmen. Eine Film-/Fotoaufnahmebewilligung ist für alle Flächen auf dem Areal des Flughafens Zürich erforderlich.

Der Flughafen lässt sich grob in folgende zwei Bereiche aufteilen:

  • landseitig (landside)
  • luftseitig (airside)

 

Der landseitige Bereich ist öffentlich  und umfasst:

  • Airport Shopping 
  • Check-in 1 - 3 
  • Ankunftshalle 1 & 2 
  • Circle und Park 
  • Zuschauerterrasse B 
  • Parkhäuser 
  • Vorfahrt der Abflug und Ankunftsebene 
  • Bahnhof Flughafen Zürich 
  • Bushof (Bus- & Tramhaltestelle)

Ob eine Begleitung durch Flughafenpersonal im landseitigen Bereich notwendig ist, ist abhängig vom Umfang der Dreharbeiten und der Anzahl der Teilnehmenden. Wenn eine Begleitung notwendig ist, sind die Aufnahmen kostenpflichtig.

 

Der luftseitige Bereich ist nicht öffentlich, befindet sich nach der Sicherheitskontrolle und umfasst:

  • Airside Center 
  • Dock A, B/D & E sowie die dazugehörigen Gates 
  • Vorfeld 
  • Gepäckausgabehalle

Die Begleitung durch Flughafenpersonal ist im luftseitigen Bereich obligatorisch und somit kostenpflichtig.

 

Kosten

Kostenpflichtig sind Film- und Fotoaufnahmen, welche gewerblichen Zwecken (auch Kino- oder Fernsehfilme) oder der Werbung dienen, sowie Aufnahmen für firmeneigene Imagebroschüren und Geschäftsberichte. 

Unentgeltlich sind Aufnahmen, die der aktuellen Information der Öffentlichkeit dienen. 

Alle Preise verstehen sich inklusiv Mehrwertsteuer.

Preisliste Film- oder Fotoaufnahmen

 

Wichtige Hinweise für Ihre Planung

  • Sofern die Aufnahmen nicht der aktuellen Berichterstattung dienen, gelten folgende Vorlaufszeiten: 
    • Fotoaufnahmen mindestens 2 Wochen im Voraus beantragen 
    • Filmaufnahmen mindestens 4 Wochen im Voraus beantragen 
  • Kurzfristige Anfragen für Begleitungen (weniger als 2 Wochen) im nicht-öffentlichen Bereich werden mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- verrechnet. 
  • Aus betrieblichen Gründen können aufwändige Spielfilm- oder Werbeaufnahmen mit mehr als 20 Personen nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. 
  • Sofern Flughafenpartner betroffen sind, müssen Sie diese separat um eine zusätzliche Aufnahmegenehmigung anfragen. 
  • Für Aufnahmen von Mitarbeitenden muss deren Erlaubnis sowie diejenige des Flughafenpartners vorliegen. 
  • Passagierfluss, Besucher: innen, Flugbetrieb und Fahrzeugverkehr dürfen zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt werden. Es dürfen keine Teilbereiche abgesperrt werden.

 

Kontakt

Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

visitorservices@zurich-airport.com

+41 43 816 21 56

Montag bis Freitag, 09:00 – 11:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr