19
März
2020
|
16:50
Europe/Amsterdam

Flugbetrieb und kommerzielle Zentren auf Minimalbetrieb beschränkt / Flughafen Zürich AG hat Massnahmen zur Liquiditätssicherung ergriffen

Zusammenfassung
Aufgrund der zahlreichen neuen Einreisebeschränkungen und der behördlichen Auflagen, welche das öffentliche Leben in der Schweiz stark einschränken, sind sowohl der Flugbetrieb als auch die kommerziellen Zentren auf einen Minimalbetrieb beschränkt. Gleichzeitig hat die Flughafen Zürich AG umfassende Massnahmen zu Sicherung der Liquidität ergriffen.

Die Swiss International Air Lines wird bis auf weiteres voraussichtlich noch rund 40 Flüge pro Woche anbieten und Drittairlines sowie Frachtflugzeuge werden ebenfalls minimale Kapazität bereitstellen. Die kommerziellen Zentren sind aufgrund der behördlichen Vorgaben ebenfalls stark eingeschränkt. Dies wird auch spürbare Konsequenzen für die Flughafen Zürich AG haben, wobei sich die genauen Auswirkungen zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht quantifizieren lassen.

Zur Sicherung der Liquidität hat die Flughafen Zürich AG umfassende Massnahmen ergriffen: Seit heute gilt für die gesamte Unternehmung Kurzarbeit, daneben wurden markante Kosten- und Investitionsreduktionen in die Wege geleitet. Ausserdem wurden die bestehenden Kreditlinien vollumfänglich gezogen, was den aktuellen Cashbestand auf mehr als CHF 600 Mio. erhöht. Aufgrund der starken Bilanz und der hohen Liquidität ist die Flughafen Zürich AG in der Lage, diese schwierige Situation zu meistern.