Allgemeine Informationen

Auf Grundlage der Richtlinie 96/67/EG wurde der Markt für Bodenabfertigungsdienste am Flughafen Zürich liberalisiert. Der Marktzugang zu den Bodenabfertigungsdiensten ist im Anhang 4 des Betriebsreglements für den Flughafen Zürich geregelt.

Nach einer Bewerbung und entsprechender Zulassung durch die Flughafen Zürich AG darf grundsätzlich jeder Interessent in der Bodenabfertigung tätig werden. Ausnahmen gelten für die beschränkten Bereiche Frachtabfertigung, Vorfelddienste und Gepäckabfertigung.

Bei Abfertigungsberechtigungen werden Selbst- und Drittabfertigungsberechtigungen unterschieden. Diese können entweder für Linien- und Charterverkehr, für General und Business Aviation oder für beide zusammen beantragt werden.

Dokumente zum Download

Terminal
  • Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL)
  • EU Richtlinie 96/67/EG
  • Zollreglement
  • Dienstleister am Flughafen Zürich

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Josua Hildbrand

Josua Hildbrand

Head Apron- & General Aviation Services

  • +41 43 816 25 78
  • josua.hildbrand@zurich-airport.com
Hanspeter Spänhauer

Hanspeter Spänhauer

Head Airport Operation Partners

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