Die Flughafen Zürich AG begünstigt auf Antrag und unter den im Gebührenreglement, Ziffer 2.2.2 genannten Voraussetzungen den Einsatz von lärmgünstigen Jetflugzeugen am Flughafen Zürich.

Anträge sind mittels diesem Formular bis zum 31. Januar des Folgejahres einzureichen. Ergänzend sind die folgenden Dokumente an die Flughafen Zürich AG, Airport Charges Management, Postfach, 8058 Zürich-Flughafen, zu senden:

  • Eintragungsschein / Lufttüchtigkeitszeugnis bisheriges Flugzeug
  • Eintragungsschein / Lufttüchtigkeitszeugnis neues Flugzeug
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