Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Allgemein
Die Teilnahme am Wettbewerb ist gratis und nur online möglich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Kaufzwang. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Personen, die noch nicht volljährig sind, benötigen die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person. Anmeldungen mit unvollständigen oder falschen Angaben sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Pro Person/Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme zulässig. Aus technischen Gründen ist eine separate E-Mail-Adresse zu verwenden. Es finden keine Barauszahlungen der Preise statt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Oman Air und Mitarbeitende der Flughafen Zürich AG sowie Angestellte von anderen Fluggesellschaften und Ground Handling Personal.

Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Social Media Kanälen (Facebook, Instagram) und werden weder von jenen gesponsert, noch unterstützt oder organisiert und schliessen somit Rechtsansprüche gegen die Social Media Kanäle aus. Sämtliche Informationen werden ausschliesslich von der Flughafen Zürich AG bereitgestellt.

Teilnahmeschluss ist der 16.02.2025. Die Verlosung findet am 17.02.2025 statt. Die Gewinner:in werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt, einzelne Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe (z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Wettbewerbes durch Manipulation etc.) vorliegen. Weiterhin behält sich die Flughafen Zürich AG vor, den Wettbewerb jederzeit zu beenden, abzuändern oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Wettbewerbs 
stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Bei der Anmeldung werden die Kontaktdaten des Teilnehmers erfasst. Alle Daten, die im Rahmen dieses Wettbewerbs übermittelt werden, werden gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt. Die Daten der Gewinner werden an Oman Air weitergegeben, um die Ausstellung des Tickets abzuwickeln. Mit der Aktivierung des Buttons «Ja, ich möchte den Flughafen Zürich Newsletter erhalten» erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass seine Angaben für den Versand des Newsletters der Flughafen Zürich AG verwendet werden. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden. Mit der Aktivierung des Buttons „Ja, ich möchte weitere Informationen von Oman Air erhalten“, erklärt sich der Teilnehmende zudem damit einverstanden, dass die Flughafen Zürich AG seine Angaben dem vorliegenden Wettbewerbs-Partner zu Marketingzwecken zur Verfügung stellt. Alle weiteren Datenerhebungen und -bearbeitungen richten sich dann nach den Bestimmungen von Oman Air. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit durch die Deaktivierung des Buttons „Ja, ich möchte weitere Informationen von Oman Air erhalten“ die Werbemassnahmen des Wettbewerb-Partners zu verhindern. Der Teilnehmende kann zudem die Zusendung der Werbemassnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit abbestellen. Weitere Informationen unter www.zrh.ch/datenschutz.

Gewinn
Zu gewinnen gibt es zwei Hin- und Rückflüge von Zürich nach Maskat in der Economy Class (Standard) mit Oman Air (inkl. Steuern), die über die Social Media Kanäle der Flughafen Zürich AG und Newsletter der Flughafen Zürich AG verlost werden.  Die Buchung erfolgt entweder direkt über Oman Air oder der Gewinner:inn erhaltet einen Gutschein (gültig für eine Buchung bis zum 30.11.2025). Es gelten die Gepäckbestimmungen der jeweiligen Buchungsklasse, 1x20kg pro Person. Es fallen Sitzplatzreservierungs- und Umbuchungsgebühren an. Der Gewinn ist persönlich und nicht übertragbar. Die Flugbuchung wird ausschließlich über den direkten Kontakt zwischen der Gewinner:inn und Oman Air abgewickelt. Der Preis ist nicht übertragbar und kann nicht umgetauscht oder in bar ausgezahlt werden.

Benachrichtigung
Der Preis wird unter allen zugelassenen Teilnehmer:innen verlost und die Gewinner:innen werden von der Flughafen Zürich AG per E-Mail benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung auf Grund falscher oder fehlender Angaben bei der Anmeldung nicht möglich, verfällt der Gewinn. Personen, die innert einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Kontaktaufnahme durch die Flughafen Zürich AG nicht antworten, haben kein Anrecht auf den Preis. Die Gewinner:innen übernehmen die Verantwortung für die Annahme des Preises und tragen alle Konsequenzen dieser Annahme.

Haftungsausschluss
Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Flughafen Zürich AG ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.