Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Allgemein

Die Teilnahme am Wettbewerb ist gratis und nur online möglich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Kaufzwang. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Personen, die noch nicht volljährig sind, benötigen die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person. Anmeldungen mit unvollständigen oder falschen Angaben sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Pro Person/Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme zulässig. Aus technischen Gründen ist eine separate E-Mail-Adresse zu verwenden. Es finden keine Barauszahlungen der Preise statt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Etihad Airways und Mitarbeitende der Flughafen Zürich AG sowie Angestellte von anderen Fluggesellschaften und Ground Handling Personal.

Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Social Media Kanälen (Facebook, Instagram) und werden weder von jenen gesponsert, noch unterstützt oder organisiert und schliessen somit Rechtsansprüche gegen die Social Media Kanäle aus. Sämtliche Informationen werden ausschliesslich von der Flughafen Zürich AG bereitgestellt.

Teilnahmeschluss ist der 25.01.2026. Die Verlosung findet am 26.01.2026 statt. Die Gewinner:in werden per E-Mail benachrichtigt.

Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt, einzelne Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe (z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Wettbewerbes durch Manipulation etc.) vorliegen. Weiterhin behält sich die Flughafen Zürich AG vor, den Wettbewerb jederzeit zu beenden, abzuändern oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Wettbewerbs 
stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Bei der Anmeldung werden die Kontaktdaten des Teilnehmers erfasst. Alle Daten, die im Rahmen dieses Wettbewerbs übermittelt werden, werden gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt. Die Daten der Gewinner werden an Etihad Airways weitergegeben, um die Ausstellung des Tickets abzuwickeln. Mit der Aktivierung des Buttons «Ja, ich möchte den Flughafen Zürich Newsletter erhalten» erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass seine Angaben für den Versand des Newsletters der Flughafen Zürich AG verwendet werden. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden. Mit der Aktivierung des Buttons „Ja, ich möchte weitere Informationen von Etihad Airways erhalten“, erklärt sich der Teilnehmende zudem damit einverstanden, dass die Flughafen Zürich AG seine Angaben dem vorliegenden Wettbewerbs-Partner zu Marketingzwecken zur Verfügung stellt. Alle weiteren Datenerhebungen 
und -bearbeitungen richten sich dann nach den Bestimmungen von Etihad Airways. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit durch die Deaktivierung des Buttons „Ja, ich möchte weitere Informationen von Etihad Airways erhalten“ die Werbemassnahmen des Wettbewerb-Partners zu verhindern. Der Teilnehmende kann zudem die Zusendung der Werbemassnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit abbestellen. Weitere Informationen unter www.zrh.ch/datenschutz.

Gewinn

Der Gewinn beinhaltet 1x2 Hin- und Rückflüge von Zürich nach Abu Dhabi in der Economy-Klasse (Standard) der Etihad Airways (exkl. Taxen), die via die Social-Media-Kanäle der Flughafen Zürich AG und den Newsletter der Flughafen Zürich AG verlost werden. Die beiden Passagiere müssen gemeinsam fliegen und die Namen müssen beim Zeitpunkt der Buchung angegeben und können nicht geändert werden. Die Tickets sind nicht übertragbar. Die Buchung erfolgt mindestens 21 Tage im Voraus, direkt über Etihad Airways, im Buchungszeitraum von Februar bis April 2026 für Reisen bis Ende November 2026 (Blackout 1. Juli bis15. August 2026). Die Gewinner:in erhaltet einen Gutschein, der bis am 30. November 2026 gültig ist. Die Flüge können nur auf Etihad Airways Flügen gebucht werden, die ebenfalls nur mit Etihad Airways geflogen werden. Dies je nach Verfügbarkeit der entsprechenden Buchungsklasse. Es gelten die Gepäckbestimmungen der Buchungsklasse. Die Sitzplatzreservation ist im Preis nicht inkludiert. Bei Umbuchungen fallen Gebühren an, die die Gewinner:in selber tragen muss. Der Gewinn ist persönlich und nicht übertragbar. Die Abwicklung der Flugbuchung erfolgt ausschliesslich in direktem Kontakt zwischen dem Gewinnenden und Etihad Airways. Der Gewinn ist nicht verhandelbar und kann weder umgetauscht noch bar ausbezahlt werden.

  1. Der Gewinn muss gemäß den angegebenen Terminen eingelöst und die Reise innerhalb dieser Daten abgeschlossen werden. Buchungszeitraum 1. Februar bis 30. April 2026. Reisezeitraum bis 30. November 2026 (Blackout 1. Juli bis 15. August 2026).
  2. Die Flughafengebühren sind vom Gast zu tragen. 
  3. Wird der Gewinn nicht innerhalb der festgelegten Frist beansprucht, verfällt er. 
  4. Gewinne sind nicht übertragbar; Ersatz oder Barauszahlung sind ausgeschlossen. 
  5. Gewinne dürfen weder verkauft noch versteigert werden. 
  6. Reisedaten können Sperrzeiten und weiteren Einschränkungen unterliegen. 
  7. Wenn mehr als ein Ticket angeboten wird, müssen die Flüge gemeinsam angetreten werden. 
  8. Änderungen von Datum oder Namen sind nach Ausstellung des Tickets nicht zulässig. 
  9. Nicht gültig für Codeshare-Flüge.
  10. Alle Kosten für Anschluss- oder Weiterflüge, die nicht im Gewinn enthalten sind, müssen über die Etihad Airways-Reservierung oder eigenständig gebucht werden.

Benachrichtigung

Der Preis wird unter allen zugelassenen Teilnehmer:innen verlost und die Gewinner:innen werden von der Flughafen Zürich AG per E-Mail benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung auf Grund falscher oder fehlender Angaben bei der Anmeldung nicht möglich, verfällt der Gewinn. Personen, die innert einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Kontaktaufnahme durch die Flughafen Zürich AG nicht antworten, haben kein Anrecht auf den Preis. Die Gewinner:innen übernehmen die Verantwortung für die Annahme des Preises und tragen alle Konsequenzen dieser Annahme.

Haftungsausschluss
Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Flughafen Zürich AG ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.