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Pistenverlängerungen 28 und 32 –für einen stabilen und sicheren Betrieb

Mit den Verlängerungen wird die Sicherheitsmarge des Flugbetriebs erhöht sowie die Pünktlichkeit insbesondere am Abend verbessert.

Aktuelles aus dem Projekt

Derzeit ist das Projekt Pistenverlängerungen mit Bauvisieren/Holzpflöcken im Gelände am Flughafen sichtbar gemacht. Grund dafür ist, dass die öffentliche Auflage der Plangenehmigungsgesuche durch das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) am 01.06.2026 startet. 

Nebst den Pflöcken wurden auch Projektinfotafeln auf dem Gelände aufgestellt..

Der Baustart der Pistenverlängerungen ist frühestens im Jahr 2030 zu erwarten.

 

Projekt bringt mehrfachen Nutzen

Die geplanten Verlängerungen der Pisten 28 und 32 ermöglichen einen stabileren Betrieb bei allen Wetterlagen und für alle Flugzeugtypen und sorgen für eine Erhöhung der Sicherheitsmargen am Flughafen Zürich. Dank der besseren Einhaltung der vorgegebenen Betriebskonzepte kommt es zu weniger Verspätungen und einer Reduktion der Anzahl Fluglärm-Betroffener.

Der Betrieb am Flughafen Zürich wird seit dem 1. Januar 1976 unverändert auf dem heutigen Pistensystem mit drei Start- und Landebahnen abgewickelt: 16/34 mit 3'700 Metern Länge, 14/32 mit 3'300 Metern Länge und 10/28 mit 2'500 Metern Länge. Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der betrieblichen Abläufe hat der Bundesrat im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) die Verlängerung der Piste 28 nach Westen und Piste 32 nach Norden festgesetzt. Die Pistenverlängerungen sind eine wesentliche Massnahme aus der «Sicherheitsüberprüfung Flughafen Zürich (SÜFZ)», um die Sicherheitsmarge im Flugbetrieb zu erhöhen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Warum sind die Pistenverlängerungen sicherheitsrelevant?

Der Flugbetrieb am Flughafen Zürich ist heute grundsätzlich sicher.

Fliegen ist deshalb so sicher, weil in der Aviatik Risiken laufend analysiert und wo nötig geeignete Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von Vorfällen oder Unfällen in der Aviatik werden dadurch stetig minimiert.

Genau hier setzen die Pistenverlängerungen an: Eine Sicherheitsüberprüfung von 2012 definierte die Pistenverlängerungen als eine zentrale Massnahme zur Erhöhung der Sicherheitsmarge und Verbesserung der betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich.


Politischer Prozess

Die Pistenverlängerungen sind raumplanerisch im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) des Bundes sowie im kantonalen Richtplan enthalten. Am 3. März 2024 hat das Zürcher Stimmvolk bei einer kantonalen Volksabstimmung mit einer deutlichen Mehrheit von rund 62% dem Projekt der Pistenverlängerungen zugestimmt. Die Plangenehmigungsgesuche für die beiden Projekte wurden im März 2026 beim Bund eingereicht. (öffentliche Auflage vom 1. – 30. Juni 2026).