
31. August 2026
Nachhaltige Finanzierung der Flugsicherung – eine ganzheitliche Betrachtungsweise ist nötig
- Politik
Eine sichere, leistungsfähige und wettbewerbsfähige Flugsicherung ist für die Schweizer Luftfahrt zentral. Für eine nachhaltige Finanzierung braucht es eine ganzheitliche Betrachtungsweise, die den Leistungsauftrag der Flugsicherung Skyguide, die Finanzierung hoheitlicher Aufgaben sowie die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Luftfahrtstandorts Schweiz berücksichtigt. Diese Abklärungen sollten, wie vom Nationalrat beabsichtigt, losgelöst von den weiteren Beratungen des Luftfahrtgesetzes erfolgen.
Wie funktioniert die Finanzierung heute?
Die Finanzierung der Flugsicherung Skyguide basiert auf mehreren Pfeilern, wobei die Nutzerinnen und Nutzer den grössten Teil beitragen: Fluggesellschaften – bzw. über die Flugtickets die Passagiere – bezahlen für die Nutzung des Schweizer Luftraums. Diese Gebühren betragen 80% der Gesamteinnahmen von Skyguide und setzen sich aus den Gebühren für die Streckenflugsicherung (60%) und diejenigen für die Anflugsicherung (40%) zusammen. Ergänzend beteiligt sich der Bund an Aufgaben, die im öffentlichen Interesse liegen oder nicht vollständig kostendeckend erbracht werden können. Somit gilt in der Finanzierung vorwiegend das Verursacherprinzip mit punktueller staatlicher Mitfinanzierung bei hoheitlichen Aufgaben.
Weshalb steht die Finanzierung zur Debatte?
Die finanzielle Situation von Skyguide ist angespannt. Das europäische Gebührenmodell deckt die Kosten der Flugsicherung nicht in allen Bereichen vollständig. Einer der Gründe ist, dass die Aufgaben im Schweizer Recht definiert werden, während die Finanzierung europarechtlich geregelt ist. So erbringt Skyguide hoheitliche Leistungen im öffentlichen Interesse, etwa die militärische Flugsicherung (50 Millionen Franken) oder die Flugsicherung in den delegierten Lufträumen im benachbarten Ausland (44 Millionen Franken), die vom Bund finanziert sind. Hinzu kommen Investitionen in die Modernisierung der Infrastruktur sowie die Anforderungen an einen jederzeit sicheren und leistungsfähigen Betrieb. Zudem wurden im Parlament die Bundesbeiträge für die Flugsicherung auf den Regionalflughäfen aus finanzpolitischen Überlegungen auf den Prüfstand gestellt. Im Rahmen dieser Diskussionen wurde die Einführung einer neuen Konzessionsabgabe zulasten der Landesflughäfen zur Finanzierung der Flugsicherung eingebracht, die aus Sicht der Flughafen Zürich AG rechtswidrig ist.
Welche Auswirkungen hätte eine Abgabe auf die Schweizer Luftfahrt?
Die Einführung von weiteren Gebühren, Steuern oder Abgaben wäre eine weitreichende und einschneidende Änderung mit potenziell erheblichen Auswirkungen auf die Landesflughäfen, die Schweizer Fluggesellschaften und den Luftfahrtstandort Schweiz generell. Dabei dient Deutschland als warnendes Beispiel. In der Vergangenheit wurde die Luftfahrt durch verschiedene Steuern, Abgaben und Gebühren zusätzlich belastet und leidet heute an zu hohen Gebühren. Dadurch ist sie im internationalen Vergleich nicht mehr wettbewerbsfähig. Dazu kommt: Gebühren und Abgaben können trotz politischem Handlungsdruck und parteiübergreifendem Zuspruch nicht mehr rückgängig gemacht werden, weil sie bereits auf Jahre im Haushalt budgetiert sind.
Wie wären Passagiere davon betroffen?
Wird eine Abgabe oder eine Gebühr erhoben, um beispielsweise die delegierten Lufträume zu finanzieren, so bezahlen Passagiere von Flügen aus und in die Schweiz für die Überflüge von ausländischen Fluggesellschaften. Das bedeutet eine doppelte Abgabe und somit eine Diskriminierung von Schweizer Passagieren: einerseits für den «eigenen» Flug, andererseits für den Überflug von ausländischen Flügen.
Was sind delegierte Lufträume?
Als delegierte Lufträume werden grenznahe Lufträume bezeichnet, für die die Flugsicherung nicht vom Hoheitsstaat selbst, sondern von der Flugsicherungsorganisation eines Nachbarstaates erbracht wird. Die Schweiz beziehungsweise Skyguide übernimmt solche Aufgaben unter anderem in angrenzenden ausländischen Lufträumen in Frankreich, Deutschland, Italien und Österreich. Lediglich mit Frankreich besteht eine zwischenstaatliche Vereinbarung zur Finanzierung dieser Leistung. Für die übrigen delegierten Lufträume erhält die Schweiz keine direkte Abgeltung. Dies führt zu Fragen hinsichtlich einer sachgerechten und verursachergerechten Finanzierung dieser Leistungen.
Welche unmittelbaren Handlungsoptionen gibt es?
Die Steuerung und Finanzierung der Flugsicherung sind im Kern anzugehen. Aktuell überprüft Skyguide mit ihrem Projekt «Sky Efficiency» ihre Kostenstruktur. Diese Prozesse sind nicht abgeschlossen und müssen zuerst abgewartet werden. Einnahmeseitig könnte die Übernahme der Aufgaben von Skyguide in den delegierten Lufträumen von den entsprechenden Ländern finanziert werden. Weiter ist eine Anpassung der Covid-Kredite zu prüfen. Die Kredite können der Flugsicherung erlassen, verlängert oder in einen Defizitfonds umgewandelt werden. Letztlich braucht es eine ganzheitliche Überprüfung und Definition des Leistungsauftrags und des Finanzierungsbedarfs. Aktuell fehlt ein umfassender Leistungsauftrag für die Flugsicherung, anhand von welchem die Leistungserbringung, Ziele und finanzielle Deckung der Dienstleistungen festgehalten werden. Dabei ist zu achten, dass die hoheitlichen Aufgaben der Flugsicherung im Grundsatz von der öffentlichen Hand sichergestellt werden.
Was braucht es jetzt?
Die Finanzierung der Flugsicherung muss nachhaltig aufgestellt und gesichert werden. Für diese nachhaltige Finanzierung bedarf es einer vollumfänglichen und grundsätzlichen Analyse unter Berücksichtigung aller Handlungsoptionen. Diese sollte aufgrund der komplexen Gebührenstruktur der Aviatik, der Kostenstruktur von Skyguide sowie den Auswirkungen auf die Akteure der Luftfahrt sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizerischen Luftfahrtstandorts sorgfältig und mittels Vernehmlassung erfolgen. Diese Abklärungen benötigen Zeit und sollten, wie vom Nationalrat beabsichtigt, losgelöst von den weiteren Beratungen des Luftfahrtgesetzes erfolgen.
Revision des Luftfahrtgesetzes: wichtige Weichenstellungen des Nationalrats für die Landesflughäfen
Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes hat der Nationalrat die rechtliche Präzisierung der Besitzstandsgarantie für die bestehenden Betriebszeiten, Verbesserungen bei der raumplanerischen Sicherung künftiger Flughafenentwicklungen sowie Anpassungen im Sicherheitsbereich vorgenommen. Der Ständerat wird aufgerufen, die Entscheide seiner Verkehrskommission und des Nationalrats zu bestätigen und damit die Anpassung der notwendigen gesetzlichen Grundlagen für die Schweizer Luftfahrt zu ermöglichen.
Der Nationalrat anerkennt insbesondere in Artikel 36abis die Wichtigkeit der geltenden Betriebszeiten an den Landesflughäfen. Die Präzisierung der Besitzstandsgarantie bringt Rechtssicherheit. Dabei ist wichtig zu betonen: Sie ändert nichts am Status quo und den bisherigen Betriebszeiten, wie der Bundesrat bestätigt. Sie verhindert aber, dass die Betriebszeiten durch Behörden und Gerichte einseitig eingeschränkt werden können. Dies hätte am Flughafen Zürich den Verlust von mindestens 30% der Langstrecken zur Folge. Die internationale Anbindung der Schweiz wäre damit spürbar geschwächt – mit negativen Auswirkungen auf Gesellschaft, Tourismus und Wirtschaft. Der Ständerat wird deshalb aufgerufen, dem Nationalrat beim Artikel 36abis gänzlich zu folgen.

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