Teilnahmebedingungen

Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären sich die Teilnehmer:innen mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

Allgemein
Die Teilnahme am Wettbewerb ist gratis und nur online möglich. Durch die Teilnahme am Wettbewerb entsteht kein Kaufzwang. Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften Personen. Personen, die noch nicht volljährig sind, benötigen die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person. Anmeldungen mit unvollständigen oder falschen Angaben sind ungültig und werden nicht berücksichtigt. Pro Person/Teilnehmer:in ist nur eine Teilnahme zulässig. Aus technischen Gründen ist eine separate E-Mail-Adresse zu verwenden. Es finden keine Barauszahlungen der Preise statt. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende von Finnair und Mitarbeitende der Flughafen Zürich AG sowie Angestellte von anderen Fluggesellschaften und Ground Handling Personal.


Der Wettbewerb steht in keiner Verbindung zu den Social Media Kanälen (Facebook, Instagram) und werden weder von jenen gesponsert, noch unterstützt oder organisiert und schliessen somit Rechtsansprüche gegen die Social Media Kanäle aus. Sämtliche Informationen werden ausschliesslich von der Flughafen Zürich AG bereitgestellt.


Teilnahmeschluss ist der 15.11.2026. Die Verlosung findet am 16.11.2026 statt. Die Gewinner:in werden per E-Mail benachrichtigt.
Die Flughafen Zürich AG ist berechtigt, einzelne Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe (z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, Beeinflussung des Wettbewerbes durch Manipulation etc.) vorliegen. Weiterhin behält sich die Flughafen Zürich AG vor, den Wettbewerb jederzeit zu beenden, abzuändern oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Wettbewerbs 
stören oder verhindern würden.


Datenschutz
Bei der Anmeldung werden die Kontaktdaten des Teilnehmers erfasst. Alle Daten, die im Rahmen dieses Wettbewerbs übermittelt werden, werden gemäss den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes behandelt. Die Daten der Gewinner werden an Finnair weitergegeben, um die Ausstellung des Tickets abzuwickeln. Mit der Aktivierung des Buttons «Ja, ich möchte den Flughafen Zürich Newsletter erhalten» erklärt sich der Teilnehmende einverstanden, dass seine Angaben für den Versand des Newsletters der Flughafen Zürich AG verwendet werden. Der Newsletter kann jederzeit abbestellt werden. Mit der Aktivierung des Buttons „Ja, ich möchte weitere Informationen von Finnair erhalten“, erklärt sich der Teilnehmende zudem damit einverstanden, dass die Flughafen Zürich AG seine Angaben dem vorliegenden Wettbewerbs-Partner zu Marketingzwecken zur Verfügung stellt. Alle weiteren Datenerhebungen 
und -bearbeitungen richten sich dann nach den Bestimmungen von Finnair. Der Teilnehmende hat die Möglichkeit durch die Deaktivierung des Buttons „Ja, ich möchte weitere Informationen von Finnair erhalten“ die Werbemassnahmen des Wettbewerb-Partners zu verhindern. Der Teilnehmende kann zudem die Zusendung der Werbemassnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit abbestellen. Weitere Informationen unter www.zrh.ch/datenschutz.


Gewinn
Finnair stellt zwei Hin- und Rückflugtickets von Zürich nach Kittilä. Die Flüge erfolgen in der Economy Class. Alle anfallenden Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit den Flügen sind im Gewinn enthalten. Die Reise muss zwischen dem 3. Dezember 2026 bis 25. März 2027 begonnen und abgeschlossen werden. Eine Verlängerung des Buchungs- oder Reisezeitraums ist nicht möglich. Die Tickets unterliegen der Verfügbarkeit der entsprechenden Buchungsklasse zum Zeitpunkt der Reservierung. Finnair behält sich das Recht vor, die Anzahl der für den Gewinn verfügbaren Plätze zu begrenzen. Reisen während der Hauptsaison oder an wichtigen Feiertagen können Einschränkungen unterliegen. Die Buchung muss mindestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Die Tickets sind nicht übertragbar, nicht erstattungsfähig und können weder gegen Bargeld noch gegen andere Waren oder Dienstleistungen eingelöst werden. Es gelten die üblichen Freigepäckbestimmungen. Finnair übernimmt keine Kosten für Versicherungen, Visa oder sonstige zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Flug bzw. der Reise. Die gewünschten Flüge unterliegen der Verfügbarkeit und können von Finnair aus administrativen Gründen ohne vorherige Ankündigung geändert oder storniert werden. Die Tickets werden auf den Namen des Gewinners bzw. der Gewinnerin sowie auf den Namen einer von ihm bzw. ihr benannten Familienangehörigen oder einer benannten Begleitperson ausgestellt. Die Tickets müssen gleichzeitig und gemeinsam für dieselben Flüge, Reisedaten und Flugzeiten gebucht werden. Weitere Leistungen oder Produkte sind nicht Bestandteil des Gewinns. Eine gegebenenfalls im Zusammenhang mit den Tickets anfallende Einkommensteuer ist von den Reisenden selbst zu tragen. Der Gewinn umfasst ausschließlich die Flüge. Finnair übernimmt keine Kosten für Unterkunft, Speisen und Getränke oder Aktivitäten. Nach erfolgter Buchung können die Flüge nicht mehr geändert werden; Änderungen des Reisedatums und/oder der Namen sind nicht zulässig. Es liegt in der Verantwortung der Reisenden, sicherzustellen, dass sie über alle für die Reise erforderlichen Dokumente verfügen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Reisepässe und Visa.


Benachrichtigung
Der Preis wird unter allen zugelassenen Teilnehmer:innen verlost und die Gewinner:innen werden von der Flughafen Zürich AG per E-Mail benachrichtigt. Ist die Benachrichtigung auf Grund falscher oder fehlender Angaben bei der Anmeldung nicht möglich, verfällt der Gewinn. Personen, die innert einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Kontaktaufnahme durch die Flughafen Zürich AG nicht antworten, haben kein Anrecht auf den Preis. Die Gewinner:innen übernehmen die Verantwortung für die Annahme des Preises und tragen alle Konsequenzen dieser Annahme.


Haftungsausschluss
Ein einklagbarer Anspruch auf Übermittlung, Auszahlung oder Umtausch der Gewinne ist nicht gegeben. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung der Flughafen Zürich AG ausgeschlossen. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Über den Wettbewerb wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.