Wann haben Sie Anrecht auf eine Rückforderung?

Wenn Sie aus der Schweiz ausreisen, können Sie unter Umständen die Mehrwertsteuer auf Waren, die Sie in der Schweiz gekauft haben, zurückfordern. Für eine Rückerstattung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Permanenter Wohnsitz ausserhalb der Schweiz
  • Waren wurden in der Schweiz gekauft (Quittungen vorhanden)
  • Ausfuhrschein vorhanden (bitte beim Kauf verlangen)
  • Warenwert übersteigt CHF 300.– pro Tag und Verkaufsgeschäft
  • Die Validierung durch den Schweizer Zoll erfolgt innert 90 Tagen nach dem Kauf

Bitte führen Sie Ihre Einkäufe wenn immer möglich im Handgepäck aus – es erleichtert Ihnen die Rückforderung.

Wie funktioniert es?

Waren im Handgepäck

  1. Checken Sie ganz normal ein und passieren Sie die Sicherheitskontrolle.
  2. Gehen Sie nach der Sicherheitskontrolle zum Zoll und weisen Sie Ihre Quittungen vor. Sie erhalten den Stempel für die Ware, die Sie in der Schweiz gekauft haben.
  3. Die Rückerstattung erhalten Sie bei Global Blue oder Travelex in bar oder auf Ihre Kreditkarte.
Zoll

Zoll (Passagierbereich)

Waren im aufgegebenen Gepäck

  1. Checken Sie zuerst ein und teilen Sie dem Check-in Personal mit, dass Sie Ware im Gepäck haben, für die Sie die Mehrwertsteuer zurückfordern möchten.
  2. Gehen Sie mit dem Gepäck zum Zoll im Check-in 1 (öffentlicher Bereich) und weisen Sie Ihre Quittungen vor. Sie erhalten den Stempel für die Ware, die Sie in der Schweiz gekauft haben.
  3. Die Zollbeamten kümmern sich um Ihr eingechecktes Gepäck. Sie können nun die Sicherheitskontrolle passieren.
  4. Die Rückerstattung erhalten Sie bei Global Blue oder Travelex in bar oder auf Ihre Kreditkarte. 
Zoll

Zoll (öffentlicher Bereich)

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