Die Piste 28 ist heute 2'500 Meter lang. Sie soll um 400 Meter Richtung Westen auf neu 2'900 Meter verlängert werden. Die Piste 32 hat eine Länge von 3'300 Metern und soll Richtung Norden um 280 Meter auf neu 3'580 Meter verlängert werden.

Der Nutzen kurz und knapp

Die Pistenverlängerungen verbessern die Sicherheitsmarge und die Pünktlichkeit des Flugbetriebs. Dadurch reduzieren sich die Verspätungen am Abend und die Bevölkerung profitiert von mehr Nachtruhe.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Warum sind die Pistenverlängerungen sicherheitsrelevant?

  • Der Flugbetrieb am Flughafen Zürich ist heute grundsätzlich sicher.
  • Fliegen ist deshalb so sicher, weil in der Aviatik Risiken laufend analysiert und wo nötig geeignete Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden. Die Wahrscheinlichkeit für das Eintreten von Vorfällen oder Unfällen in der Aviatik werden dadurch stetig minimiert.
  • Genau hier setzen die Pistenverlängerungen an: Eine Sicherheitsüberprüfung von 2012 definierte die Pistenverlängerungen als eine zentrale Massnahme zur Erhöhung der Sicherheitsmarge und Verbesserung der betrieblichen Abläufe am Flughafen Zürich. 

Wie verbessern die Pistenverlängerungen die Sicherheit?

Mehr Piste = Mehr Bremsweg 

  • Mehr Piste bedeutet mehr Bremsweg und damit mehr Sicherheitsreserve für die Pilot:innen. Dies gilt sowohl für Landungen als auch für Starts.
  • Die Pistenverlängerungen erhöhen die Sicherheitsmarge im Falle eines Startabbruchs und mindern die Gefahr des Überschiessens der Piste bei der Landung («Overrun»).

Mehr Piste = Weniger Kreuzungspunkte

  • Schwere Langstreckenmaschinen können häufiger wie im Betriebskonzept vorgesehen von Osten her auf der Piste 28 landen. Sie müssen weniger auf Südlandungen ausweichen, wodurch unplanmässige Konzeptumstellungen reduziert werden.
  • Sicherheitsrelevante Kreuzungspunkte am Boden und in der Luft werden reduziert. 
  • Dank der längeren Piste 32 können vermehrt auch schwere Langstreckenflugzeuge, die am Dock E parkiert sind, auf dieser Piste starten, anstatt auf Piste 34, welche die aktive Landepiste kreuzt. Somit entsteht ein kreuzungsfreier Betrieb auch am Abend. 

Wie verbessern die Pistenverlängerungen die betrieblichen Abläufe?

Mehr Piste = Weniger unplanmässige Umstellungen im Flugbetrieb

  • Die Verlängerung der kürzesten Landepiste 28 verhilft zu einer konsequenteren Abwicklung des Flugbetriebs am Abend, wie es politisch vorgegeben ist: Südkonzept am frühen Morgen, Nordkonzept den Tag hindurch und Ostkonzept am Abend.
  • Dank der verlängerten Piste kann am Abend auch bei anspruchsvolleren Wetterbedingungen auf Piste 28 gelandet werden. Die wetterbedingte Verfügbarkeit des Ostkonzepts wird erhöht.
  • Ausserplanmässige Einzelanflüge aus Süden auf die Piste 34 sowie Umstellungen auf das Südkonzept können reduziert werden.

Wie verbessern die Pistenverlängerungen die Verspätungssituation am Abend und die Nachtruhe?

Mehr Piste = Weniger Verspätungen und mehr Nachtruhe

  • Durch die Pistenverlängerungen kann das Ostkonzept stabilisiert werden. Es kommt zu weniger Abweichungen vom vorgesehenen Betriebskonzept und zu einem kreuzungsfreieren Betrieb, was die Pünktlichkeit erhöht und Verspätungen reduziert.
  • Die gesamte Bevölkerung profitiert von mehr Nachtruhe, weil ein Teil der Langstreckenflugzeuge aufgrund kürzerer Rolldistanzen zur Piste 32 anstatt 34 früher in der Luft ist.

Bewirken die Pistenverlängerungen, dass es mehr Flüge geben wird?  

  • Nein. Es besteht kein Zusammenhang zwischen Pistenlänge und Anzahl Flugbewegungen. Auf einer längeren Piste können zwar schwerere, aber nicht mehr Flugzeuge landen oder starten.
  • Das Projekt Pistenverlängerungen ändert nichts an den für den Flughafen geltenden Rahmenbedingungen. Die Rahmenbedingungen des Flughafens Zürich gibt der Bund im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) vor. Dazu gehört auch das Gebiet mit Lärmauswirkungen, das den Nachtbetrieb ab 22.00 Uhr begrenzt.

Wieso investiert die Flughafen Zürich AG in die Pistenverlängerungen?

  • Die Sicherheit des Flugbetriebs hat für die Flughafen Zürich AG oberste Priorität. Der Finanzierungsaufwand ist durch die Erhöhung der Sicherheitsmarge und die Stabilisierung des Flugbetriebs legitimiert.
  • Die Flughafen Zürich AG hat ein betriebliches Interesse an der besseren Einhaltung des Flugplans und der Reduktion der lärmbetroffenen Bevölkerung.
  • Der Finanzierungsaufwand von CHF 250 Mio. wird von der Flughafen Zürich AG mit den Einnahmen aus den Flughafengebühren getragen, und nicht von den Steuerzahlenden. 
  • Die Flughafen Zürich AG investiert laufend in Unterhalt und Erneuerung ihrer Infrastruktur, um jederzeit einen qualitativ hochstehenden Betrieb sicherstellen zu können (rund CHF 300 Mio. pro Jahr).

Wer entscheidet über die Pistenverlängerungen? 

  • Am Schluss sehr wahrscheinlich die Zürcher Stimmbevölkerung, denn sie hat gemäss Flughafengesetz des Kantons Zürich – sofern das mittels fakultativem Referendum verlangt wird – das letzte Wort bei Veränderungen am Pistensystem. 
  • Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat bereits seine Zustimmung erklärt. Als nächstes entscheidet der Kantonsrat (Parlament).

 

 

Pistenverlängerung

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