
07. Januar 2025
Die Privatisierung war der einzig gangbare Weg
- Politik
Gastbeitrag von Dr. Lukas Briner, alt Kantonsrat und ehemaliger Vizepräsident Flughafen Zürich AG
«Privatisierung des Flughafens» hiess das Projekt Ende des letzten Jahrhunderts. Damals wurden Privatisierungen als ein verbreitetes, aber nur in Einzelfällen erfolgreiches liberal-bürgerliches Anliegen breit diskutiert. Bei diesem Vorhaben jedoch bestand das primäre Ziel in der Verschlankung der viel zu komplex gewordenen Struktur des Flughafens mit der Flughafendirektion als kantonaler Verwaltungsabteilung und der Flughafen-Immobilien-Gesellschaft (FIG) als AG. Die vor allem von der politischen Linken bekämpfte Überführung des ganzen Systems in die private Flughafen Zürich AG diente dann auf der politischen Bühne mit dem Stichwort «Privatisierung» als negatives Argument für den ablehnenden Standpunkt. Als die von den beiden damaligen Flughafen-Partnern und der Regierung sorgfältig vorbereitete Vorlage ins Parlament kam und man mir das Präsidium der vorberatenden Kommission übertrug, wurde dies schon in deren erster Sitzung deutlich, und auch in bürgerlichen Kreisen gab es einzelne Stimmen, die hinter vorgehaltener Hand vor der Verscherbelung des kantonalen Tafelsilbers warnten.
Dennoch – die privatrechtliche Lösung war der einzig gangbare Weg, weitgehend in rechtlicher, vor allem aber in politischer Hinsicht. Eine Übernahme der FIG-Aktien durch den Kanton hätte eines enormen Kredits bedurft, den man dem Volk nicht hätte schmackhaft machen können: Warum so viel Steuergeld, wenn es den Flughafen ja schon gibt? Auf allen Stufen des Beratungsprozesses in Regierung, Kommission und Rat waren die Einwände der Gegner und gewisser Interessengruppen ernst zu nehmen, um einen positiven Ausgang der Volksabstimmung nicht zu gefährden. So wurde zugunsten des Personals festgelegt, dass die nunmehr durchwegs privatrechtlich angestellten Mitarbeitenden bei der beliebten Versicherungskasse des Staatspersonals versichert sein würden. Und zur Wahrung der demokratischen Rechte erhielt die Regierung eine starke Stellung durch Wahl ihrer Vertreter im Verwaltungsrat mit Weisungsbefugnis in zwei Fällen, in einem davon mit Genehmigungspflicht durch den Kantonsrat.
Dass die junge, im Aufbau begriffene Flughafen Zürich AG schon bald durch das dramatische Grounding der Swissair arg gebeutelt werden würde, konnte bei der Gründung niemand ahnen. Die Mittelbeschaffung wurde zur Herausforderung, und die fünfte Ausbauetappe mit dem Dock E wurde verspätet abgeschlossen. Ebenso überraschend erliess Deutschland 2003 eine einseitige Verfügung betreffend Überflug, welche zur Änderung des An- und Abflugregimes in Zürich zulasten der Bewohner im Süden und Osten des Flughafens zwang. Es zeigte sich aber, dass mit dem neuen Gesetz, welches das Stimmvolk mit deutlichem Mehr angenommen hatte, eine nützliche Grundlage für die Arbeit am Flughafen geschaffen worden war. Verwaltungsrat, Management und Mitarbeitende schafften es auf dieser Basis, eine tragfähige Unternehmenskultur und ein frisches Betriebsklima aufzubauen. Damit war aus zwei Flughafenunternehmen ein einziges, einheitliches und überaus erfolgreiches geworden. «Unique» heisst es zwar nicht mehr, ist es aber immer noch.
Dr. Lukas Briner
a. Kantonsrat
ehem. Vizepräsident Flughafen Zürich AG

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