Dock E am Abend

18. Februar 2026

Weniger Verspätungen ohne Einschränkungen für das Drehkreuz

von Simon Locher

  • Politik

Die kantonale Flughafen-Nachtruhe-Initiative fordert eine weitere Kürzung der Betriebszeiten um 30 Minuten. Sie wird demnächst im Zürcher Kantonsrat beraten. Dass die Initiative schädlich ist und gegen übergeordnetes Recht verstösst, zeigt sich am einstimmigen Antrag auf Ablehnung. Auch der Gegenvorschlag der Kommission für Energie, Umwelt und Verkehr (KEVU) ist abzulehnen, zumal die zahlreichen betrieblichen Massnahmen bereits Wirkung zeigen.

Als grösster Landesflughafen und einziges interkontinentales Drehkreuz erfüllt der Flughafen Zürich ein grundlegendes Bedürfnis nach Mobilität und verbindet die Schweiz mit mehr als 200 Direktverbindungen in über 70 Ländern. Im Jahr 2025 verzeichnete der Flughafen Zürich mit 32.6 Millionen Passagieren einen Jahreshöchstwert, was die ungebrochene Bedeutung der Luftverkehrsanbindung für Schweizerinnen und Schweizer unterstreicht. Trotzdem will die Flughafen-Nachtruhe-Initiative die Betriebszeiten am Flughafen Zürich um weitere 30 Minuten reduzieren – bald stehen die Beratungen im Zürcher Kantonsrat an.

Auftrag: Direktverbindungen und Drehkreuzbetrieb

Die geltenden Betriebszeiten von 06:00 Uhr bis 23:30 Uhr sind eine zentrale Voraussetzung für den Drehkreuzbetrieb des Schweizer Landesflughafens. Denn Kurz- und Mittelstreckenflüge müssen im Wellensystem zeitlich auf die Anschlussflüge der Langstrecken abgestimmt werden – ähnlich wie beispielsweise im Zugverkehr am Hauptbahnhof Zürich. Ein noch engeres Betriebsfenster würde diese Bündelung verunmöglichen und zu einer markanten Reduktion an Direktverbindungen führen. Die Fluggesellschaft SWISS geht von einem Wegfall von mindestens 30 % der Langstreckenverbindungen aus. Die Bevölkerung würde dadurch nicht weniger fliegen, sondern auf Flughäfen im nahen Ausland ausweichen. Die Konsequenz: In der Schweiz gingen interkontinentale Direktverbindungen, Wertschöpfung von rund 1.6 Milliarden Franken und rund 8’000 Arbeitsplätze verloren. Dabei darf nicht vergessen werden, dass der Flughafen Zürich bereits heute im europäischen Vergleich eine der kürzesten Betriebszeiten und die strengsten Nachtflugbeschränkungen vergleichbarer Flughäfen hat. Der im Bundesauftrag vorgesehene Drehkreuzbetrieb mit Direktverbindungen für die angestrebte internationale Anbindung der Schweiz wäre mit einer Reduktion der Betriebszeiten ernsthaft in Gefahr.

Einstimmige Ablehnung der Kommission

Nebst der schädlichen Wirkung für das Drehkreuz verstösst die Initiative gegen übergeordnetes Bundesrecht. Die Initiative suggeriert daher etwas, was auf kantonaler Ebene nicht umgesetzt
werden kann. Das erkennt auch die Fachkommission KEVU des Zürcher Kantonsrats und empfiehlt die Initiative einstimmig zur Ablehnung. Eine Kommissionsmehrheit will ihr aber einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dieser führt ebenso zu einer Verschlechterung der Rahmenbedingungen und beinhaltet zusätzliche Auflagen, welche den Druck auf die Betriebszeiten hochhalten oder weiter erhöhen.

Griffige Massnahmen reduzieren die Verspätungen

Verspätungen sind für alle ärgerlich – ganz besonders, wenn sie spätabends zu einem längeren Flugbetrieb als geplant führen. Deshalb haben die Partnerunternehmen am Flughafen Zürich gemeinsam verschiedene Massnahmen zur Verbesserung des Betriebs definiert und umgesetzt. Dazu gehörten u.a. eine vertiefte Analyse der Flugplanung mit Blick auf verspätungsanfällige Rotationen, weitere Schritte zur datenbasierten Steuerung und damit zur effizienteren Planung sowie eine engere Zusammenarbeit mit MeteoSchweiz, um über noch genauere Wetterprognosen
zu verfügen. Die Massnahmen waren erfolgreich: Trotz ansteigender Passagierzahl konnten die Flugbewegungen nach 23:00 Uhr in den letzten zwei Jahren deutlich reduziert werden.

Grafik Pax und Flugbewegungen

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Zwischen 2023 und 2025 sind die Anzahl der Flugbewegungen nach 23:00 Uhr mit rund 20 % deutlich gesunken, obschon die Passagierzahl im gleichen Zeitraum um 13 % anstieg. Diese Zahlen zeigen, dass mit operativen Verbesserungen bereits viel bewirkt werden konnte. Weitere massgebliche Schritte zur Verbesserung der abendlichen Verspätungssituation können mit den nun wieder aufgenommenen Änderungen des Betriebsreglements erzielt werden. Diese sind daher konsequenterweise zu unterstützen. Für die anstehende Debatte im Zürcher Kantonsrat gilt deshalb: Eine zusätzliche Einschränkung durch die Initiative oder den Gegenvorschlag ist kein zielführender Ansatz für einen pünktlicheren Flugbetrieb. Damit wird keine einzige Verspätung verhindert. Der Kantonsrat wird deshalb angehalten, sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag abzulehnen.