Flugzeugnase bei Sonnenuntergang

18. Februar 2026

Luftfahrtgesetz: Grundlegende Rahmenbedingungen sichern

von Andrew Karim

  • Politik

Die aktuelle Revision des Luftfahrtgesetzes bietet die Möglichkeit, für die Luftfahrt nötige gesetzliche Grundlagen zu schaffen und rechtliche Präzisierungen vorzunehmen. Damit können die Rahmenbedingungen der Luftfahrt langfristig gesichert werden. Die Verkehrskommission des Nationalrats kann nun die richtigen Weichen stellen.

Das Luftfahrtgesetz (LFG) bildet die rechtliche Klammer für die Schweizer Luftfahrt. Mit der laufenden Revision des LFG werden die künftigen Rahmenbedingungen für die Luftfahrt festgelegt. Dazu gehört die Umsetzung mehrerer parlamentarischer Motionen sowie die rechtliche Präzisierung des bereits vorhandenen Bestandesschutzes für Landesflughäfen. Dies ist zu begrüssen. Bei anderen Themen bedarf es noch Anpassungen am Vorschlag des Bundesrates.

Rechtliche Präzisierung für das Drehkreuz

Eine international ausgerichtete Wirtschaft und Gesellschaft wie die Schweiz braucht verlässliche internationale Direktverbindungen. Diese Rolle erfüllen die drei Landesflughäfen – und insbesondere das einzige interkontinentale Drehkreuz in Zürich. Dafür sind die Landesflughäfen auf minimale Betriebszeiten angewiesen, um ihre gemäss Bundesauftrag zugewiesenen Funktionen wahrnehmen zu können und im europäischen Vergleich wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Fall des Flughafens Zürich bedeutet dies, den Drehkreuzbetrieb der SWISS zu ermöglichen. Bereits heute existiert für die Flughäfen Zürich und Genf ein Bestandesschutz. Sie sind bezüglich der ihnen gemäss der Sachplanung des Bundes zugeschriebenen Funktion als Gesamtanlagen in ihrem Bestand geschützt. Nun will der Bundesrat den Bestandesschutz rechtlich präzisieren. Damit soll weiterhin sichergestellt werden, dass zentrale Eckwerte wie die Betriebszeiten auch in Rechtsmittelverfahren erhalten bleiben und nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Der Bundesrat betont, dass sich mit der gesetzlichen Verankerung der Besitzstandsgarantie nichts an der bisherigen Praxis ändert. Die Flughafen Zürich AG begrüsst diese erhöhte Rechtssicherheit, die nichts am Status Quo ändert.

Stärkung der Sachpläne – keine jahrzehntelangen Verfahren

Für die Weiterentwicklung der Landesflughäfen verfügt der Bund mit dem Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) über ein verlässliches Instrumentarium für Planung und Bewilligungen des Bundes. Mit der vorgeschlagenen Revision soll der SIL gestärkt werden, was zu begrüssen ist. Aufgrund der Standortgebundenheit der Landesflughäfen ist es zudem wichtig, die möglichen räumlichen Entwicklungsgebiete angesichts der knappen Platzverhältnisse frühzeitig und langfristig zu sichern. Bereits heute dauern Verfahren zum Teil Jahrzehnte – ein Zustand, der beispielsweise die Umsetzung von Sicherheitsprojekten massiv behindert. Auf unnötige weitere und die Einführung doppelter Verfahren, wie dies aktuell bei den Projektierungszonen vorgesehen ist, ist deshalb zu verzichten. Der Fokus muss auf der Vermeidung von Verfahrensverzögerungen liegen. Bewährte Prozesse und Kompetenzverteilungen sind dabei beizubehalten. Damit kann der Flughafen auch künftig ein verlässlicher Teil der landesweiten Verkehrsinfrastruktur bleiben. 

Sicherheit durch klare Regeln bei Alkohol und Fehlverhalten

Sicherheit ist das höchste Gut in der Luftfahrt. Das gilt auch für die Prozesse am Boden und innerhalb des Flughafenareals. Heute bestehen jedoch Rechtslücken: Aktuell können Vergehen wie Fahren unter Alkoholeinfluss innerhalb des eingezäunten Flughafenareals nicht nach Strassenverkehrsrecht geahndet werden. Die Revision bietet deshalb die Gelegenheit, die gesetzlichen Grundlagen für Alkoholkontrollen und Sanktionsmechanismen für Fehlverhalten zu schaffen. Flughafenhalter tragen die Verantwortung für einen sicheren Betrieb und benötigen dafür ein rechtlich solides Instrumentarium.

Rechtssicherheit für die Zukunftsfähigkeit

Die Revision des Luftfahrtgesetzes bietet die Gelegenheit, die Schweizer Luftfahrtpolitik dank mehr Rechtssicherheit zuverlässig und zukunftsgerichtet auszugestalten. Betriebszeiten, raumpolitische Verfahren sowie eine Verbesserung der Sicherheit sind notwendige Rahmenbedingungen für den Betrieb von Flughäfen und für die internationale Mobilität der Schweiz.

Bedeutung der Betriebszeiten für
den interkontinentalen Flughafen Zürich

  • Für die Schweizer Landesflughäfen ist der Erhalt ihrer aktuellen Betriebszeiten entscheidend, um ihre Funktion weiterhin erfüllen zu können.
  • Am Flughafen Zürich gelten Betriebszeiten von 06:00 bis 23:30 Uhr. Der Zeitraum zwischen 23:00 und 23:30 Uhr dient ausschliesslich dem Verspätungsabbau. In dieser Zeit dürfen keine Start- und Lande-Slots vergeben werden.
  • Damit hat der Flughafen Zürich bereits heute die kürzesten Betriebszeiten im Vergleich mit anderen europäischen Drehkreuz-Flughäfen.
  • Eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten hätte den Verlust des heutigen Drehkreuzbetriebs zur Folge und würde die Erreichbarkeit der Schweiz signifikant verschlechtern.
  • Konkret würden wichtige Verbindungen nach Südamerika, Südafrika und Asien wegfallen. Weil dann die Rentabilität einiger Flugzeuge nicht mehr gegeben wäre, würden auch weitere Langstreckenverbindungen am Mittag wegfallen.
  • Die SWISS rechnet damit, dass eine Reduktion der Betriebszeiten um 30 Minuten zu einem Verlust von mindestens 30 % der Langstreckenverbindungen führen würde.
  • Als Konsequenz wäre die Schweiz deutlich weniger gut an die Welt angebunden – mit negativen Auswirkungen auf Gesellschaft, Tourismus und Wirtschaft.
  • Die Schweizer Landesflughäfen sind auf gute Rahmenbedingungen angewiesen, um möglichst viele Direktverbindungen aus der Schweiz anbieten zu können.
  • Dazu gehören die aktuellen Betriebszeiten. In Zürich sind diese für den Drehkreuzbetrieb der SWISS essenziell, in Genf für die Anbindung der «internationalen Schweiz» und in Basel für die Anbindung der trinationalen Region.