Dock E bei Nacht

19. Mai 2026

Erste Ratsdebatte zur Flughafen-Nachtruhe- Initiative und zum Gegenvorschlag im Kantonsrat

  • Politik

Der Zürcher Kantonsrat hat in seiner ersten Lesung über die Flughafen-Nachtruhe-Initiative sowie einen Gegenvorschlag beraten. Mit 103 zu 70 Stimmen ist der Rat auf den von der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt ausgearbeiteten Gegenvorschlag eingetreten. Die zugehörigen Minderheitsanträge wurden allesamt abgelehnt. Nach der Beurteilung durch die Redaktionskommission dürfte voraussichtlich Mitte Juni in zweiter Lesung über die Initiative und den Gegenvorschlag abgestimmt werden.

Was sind die Betriebszeiten am Flughafen Zürich?

  • Der Flugverkehr am Flughafen Zürich darf zwischen 06:00 und 23:30 Uhr abgewickelt werden.
  • Der letzte Startslot wird um 22:45 Uhr, der letzte Landeslot 22:55 Uhr vergeben.
  • Der Zeitraum zwischen 23:00 und 23:30 Uhr ist ausschliesslich für verspätete Starts und Landungen vorgesehen; diese können bewilligungsfrei abgewickelt werden.
  • Am Flughafen Zürich gelten damit bereits heute die kürzesten Betriebszeiten vergleichbarer Drehkreuzflughäfen in Europa.

Kann der Kanton Zürich die Betriebszeiten des Flughafens gesetzlich regeln?

  • Die umfassende Kompetenz zur Regelung der Betriebszeiten liegt abschliessend beim Bund.
  • Für den Kanton ist das Luftfahrtrecht des Bundes verbindlich.
  • Das kantonale Flughafengesetz wurde im Rahmen der Privatisierung erlassen, es regelt also primär die Beteiligung des Kantons an der Flughafen Zürich AG und die Ausgestaltung der Aktionärsrechte anlässlich der Privatisierung. In gewissen Entscheiden sieht es einen – über gesellschaftsrechtliche Instrumente sicherzustellenden – Zustimmungsvorbehalt («Vetorecht») des Kantons vor und regelt die Funktion des kantonalen Monitorings (Einhaltung von An-/Abflugrouten und der Nachtflugordnung).

Wie wirkt sich eine Kürzung der Betriebszeiten auf den Drehkreuz-Betrieb der SWISS aus?

  • Bei einer Kürzung der Betriebszeiten um 30 Minuten könnte die letzte Langstreckenwelle der SWISS am Abend nicht mehr stattfinden.
  • Die SWISS rechnet mit einem Verlust der Langstreckenverbindungen von mindestens 30 %, dazu kommt der Verlust von europäischen Zubringerflügen.
  • Sollte der Flughafen seine Drehkreuzfunktion verlieren, wird sich das Flugangebot auf wichtige Kernstrecken reduzieren.

Was bedeutet der Gegenvorschlag für den Flughafen Zürich?

  • Für den Flughafen ist entscheidend, dass die Rahmenbedingungen nicht verschlechtert werden und der administrative Aufwand nicht zunimmt.
  • Der vorliegende Gegenvorschlag ist gegenüber der Initiative deutlich abgeschwächt. Trotzdem beinhaltet er zusätzliche Auflagen und stellt daher eine Verschlechterung des Status quo dar.
  • Weitere administrative Pflichten schaffen vor allem Zusatzkosten ohne konkreten Nutzen oder eine Verbesserung der Verspätungssituation.
  • Die Betriebszeiten sind im Bundesrecht abschliessen geregelt. Der Kanton hat hier keinen Spielraum, wenn es sich um verspätete Einzelflüge nach 23:30 Uhr handelt.
  • Der Gegenvorschlag ist kein zielführender Ansatz für einen pünktlicheren Flugbetrieb und ist abzulehnen.