Die Flughafen Zürich AG als Konzessionärin

Die vom Bund erteilte Betriebskonzession berechtigt und verpflichtet die Flughafenbetreiber-Gesellschaft Flughafen Zürich AG, den Flughafen Zürich bis ins Jahr 2051 zu betreiben. Der Flugbetrieb am Flughafen stützt sich auf das Luftfahrtrecht des Bundes und das Betriebsreglement ab. Für Überflüge über süddeutsches Gebiet ist die deutsche Gesetzgebung zu beachten.

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David Karrer

David Karrer

Head Public Affairs

  • david.karrer@zurich-airport.com
Andrew Karim

Andrew Karim

Senior Manager Public Affairs

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