Gegenstände –zurück erhalten

Wurde Ihnen an der Sicherheitskontrolle ein Gegenstand entnommen, erhalten Sie ihn unter bestimmten Bedingungen zurück.

Was passiert mit entnommenen Gegenständen?

Falls Sie einen Gegenstand unerlaubt oder nicht korrekt mitführen, wird er am Flughafen Zürich Ihrem Gepäck entnommen. Gefahrgut (inklusive defekte & beschädigte Powerbanks, Batterien & elektronische Geräte) sowie Gegenstände mit niedrigem Sachwert werden direkt entsorgt.

Alle anderen entnommenen Gegenstände bewahren wir 30 Tage ab Flugdatum auf. Nach Ablauf der Frist wird der Gegenstand entschädigungslos und ohne vorherige Mitteilung entsorgt.

In Ausnahmefällen können Sie eine Verlängerung beantragen. Kontaktieren Sie dafür rechtzeitig die Gepäckaufbewahrung.

Abholung

Entnommene Gegenstände holen Sie gegen eine Gebühr bei der Gepäckaufbewahrung ab. Melden Sie sich dafür mindestens drei Werktage im Voraus an: Senden Sie ein E-Mail an gpa@zurich-airport.com mit folgenden Angaben:

  • die letzten sechs Ziffern des Barcodes auf der Gepäcketikette
  • Datum der Entnahme bzw. des Abflugs
  • Art des Gegenstandes
  • Name der Person, deren Gegenstand entnommen wurde

Versand

Den Versand organisieren und bezahlen Sie selbst. Beauftragen Sie dafür ein Frachtunternehmen am Flughafen Zürich.

 

Gut vorbereitet ab Zürich

Elektronische Geräte und Batterien

Für den Transport von Powerbanks, Batterien und elektronischen Geräten gelten klare Regeln.