Wurde Ihnen an der Sicherheitskontrolle ein Gegenstand entnommen, erhalten Sie ihn unter bestimmten Bedingungen zurück.
Gegenstände –zurück erhalten
Was passiert mit entnommenen Gegenständen?
Falls Sie einen Gegenstand unerlaubt oder nicht korrekt mitführen, wird er am Flughafen Zürich Ihrem Gepäck entnommen. Gefahrgut (inklusive defekte & beschädigte Powerbanks, Batterien & elektronische Geräte) sowie Gegenstände mit niedrigem Sachwert werden direkt entsorgt.
Alle anderen entnommenen Gegenstände bewahren wir 30 Tage ab Flugdatum auf. Nach Ablauf der Frist wird der Gegenstand entschädigungslos und ohne vorherige Mitteilung entsorgt.
In Ausnahmefällen können Sie eine Verlängerung beantragen. Kontaktieren Sie dafür rechtzeitig die Gepäckaufbewahrung.
Abholung
Entnommene Gegenstände holen Sie gegen eine Gebühr bei der Gepäckaufbewahrung ab. Melden Sie sich dafür mindestens drei Werktage im Voraus an: Senden Sie ein E-Mail an gpa@zurich-airport.com mit folgenden Angaben:
- die letzten sechs Ziffern des Barcodes auf der Gepäcketikette
- Datum der Entnahme bzw. des Abflugs
- Art des Gegenstandes
- Name der Person, deren Gegenstand entnommen wurde
Versand
Den Versand organisieren und bezahlen Sie selbst. Beauftragen Sie dafür ein Frachtunternehmen am Flughafen Zürich.
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