Powerbanks, Batterien und elektronische Geräte können bei Beschädigung Hitze erzeugen, einen Kurzschluss verursachen oder Feuer fangen. Deshalb gelten für den Transport klare Regeln.
Powerbanks, Batterien, Akkus und elektronische Geräte –Sicher transportieren
Powerbanks, Batterien und Akkus
Powerbanks, Batterien und Akkus sind nur im Handgepäck erlaubt. Schützen Sie diese gegen Kurzschluss, indem Sie zum Beispiel die Pole abkleben oder jede Batterie einzeln in einem Plastikbeutel verpacken. Folgende Mengen sind zulässig:
- Powerbanks: Max. 2 mit je max. 100 Wh
- Batterien und Akkus: Max. 18 mit je max. 100 Wh
Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben, bei Lithium-Metall-Batterien der Lithiumgehalt (LC).
Umrechnungshilfe
- Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) × Spannung (V)
- Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) × Spannung (V) / 1000
Gut zu wissen
- Nicht zugelassene Powerbanks, Batterien und elektronische Geräte werden dem Gepäck entnommen. Für entnommene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
- Defekte, beschädigte oder vom Hersteller zurückgerufene Powerbanks, Batterien oder elektronische Geräte dürfen nicht mitgeführt werden.
- Diese Regeln entsprechen den internationalen Vorschriften sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Flughafen Zürich kann aus Sicherheitsgründen strengere Massnahmen ergreifen.
- Einzelne Länder, Flughäfen oder Fluggesellschaften können strengere Vorschriften haben. Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft sowie an Ihren Umsteige- oder Flughafen Ihrer Rückreise.



