Powerbanks, Batterien, Akkus und elektronische Geräte –Sicher transportieren

Powerbanks, Batterien und elektronische Geräte können bei Beschädigung Hitze erzeugen, einen Kurzschluss verursachen oder Feuer fangen. Deshalb gelten für den Transport klare Regeln.

Powerbanks, Batterien und Akkus

Powerbanks, Batterien und Akkus sind nur im Handgepäck erlaubt. Schützen Sie diese gegen Kurzschluss, indem Sie zum Beispiel die Pole abkleben oder jede Batterie einzeln in einem Plastikbeutel verpacken. Folgende Mengen sind zulässig:

  • Powerbanks: Max. 2 mit je max. 100 Wh
  • Batterien und Akkus: Max. 18 mit je max. 100 Wh

Die Leistung von Lithium-Ionen-Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben, bei Lithium-Metall-Batterien der Lithiumgehalt (LC).

Umrechnungshilfe

  • Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) × Spannung (V)
  • Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) × Spannung (V) / 1000

Gut zu wissen

  • Nicht zugelassene Powerbanks, Batterien und elektronische Geräte werden dem Gepäck entnommen. Für entnommene Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.
  • Defekte, beschädigte oder vom Hersteller zurückgerufene Powerbanks, Batterien oder elektronische Geräte dürfen nicht mitgeführt werden.
  • Diese Regeln entsprechen den internationalen Vorschriften sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften. Der Flughafen Zürich kann aus Sicherheitsgründen strengere Massnahmen ergreifen.
  • Einzelne Länder, Flughäfen oder Fluggesellschaften können strengere Vorschriften haben. Informieren Sie sich zusätzlich bei Ihrer Fluggesellschaft sowie an Ihren Umsteige- oder Flughafen Ihrer Rückreise.

Was darf mit, was nicht?

Geben Sie zum Beispiel E-Zigarette, Taucherlampe oder Gepäck-Tracker in unsere Suche ein – und erfahren Sie sofort, was im Gepäck erlaubt ist.

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Gut vorbereitet ab Zürich

Schneller durch die Sicherheitskontrolle

Passagiere mit Reisebeginn Zürich dürfen Flüssigkeiten bis zwei Liter mitführen und müssen an der Sicherheitskontrolle nichts mehr auspacken.