Elektronische Geräte & Batterien

Persönliche elektronische Geräte und Batterien gelten als gefährliche Gegenstände. Dies liegt daran, dass sie bei Beschädigung Hitze erzeugen, kurzschliessen und Feuer fangen können.

Nachfolgend finden sie detaillierte Informationen bezüglich Mitnahme Ihrer elektronischen Geräte und Batterien in ihrem Gepäck. Die Liste der elektronischen Geräte und Batterien ist nicht vollständig und kann jederzeit erweitert werden.

Übersicht
  • Tragbare elektronische Geräte mit Lithium Batterien für den persönlichen Gebrauch z.B. Laptop, Smartphone, Tablets, elektr. Toilettenartikel, Spielsachen und Andere
  • Tragbare elektronische Geräte mit Batterien die KEIN LITHIUM enthalten für den persönlichen Gebrauch z.B. elektr. Toilettenartikel oder Spielsachen
  • Powerbanks, Ersatzbatterien und lose Batterien
  • Batteriebetriebene Personen- und Sporttransportgeräte z.b. E-Bike, E-Scooter, Tauchscooter, E-Gepäckroller, E-Golf Karts und Andere
  • Batteriebetriebene Rollstühle und Mobilitätshilfen
  • Batteriebetriebene tragbare medizinische Geräte z.B. Defibrillatoren, CPAP-Geräte, tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)
  • E-Zigaretten, E-Pfeifen, E-Zigarren und andere Inhalatoren mit eingebauten BatterienFoto- und Videoausrüstung mit Lithium Batterien
  • Lawinenrettungsrucksäcke
  • Taucherlampen, Lötkolben und andere Hitze entwickelnde Gegenstände mit eingebauten Batterien
  • Nass- und Trockenbatterien
  • Smartes Gepäck – entfernbare Lithium Batterien
  • Smartes Gepäck – fest verbaute Lithium Batterien
  • Gepäck-Tracker
  • Elektronische Gepäckanhänger (EBTS)

Umrechnungshilfe

Bezüglich der erlaubten Leistung von Batterien bestehen Einschränkungen für den Transport im Passagiergepäck. Die Leistung von Lithium Ionen Batterien wird in Wattstunden (Wh) angegeben. Bei Lithium Metall Batterien wird der Lithiumgehalt (LC) angegeben.

Umrechnungshilfe der Batterieleistung:

  • Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
  • Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1'000

Gut zu wissen

  • Sollten Sie elektronische Geräte oder Batterien, die nicht für den Transport zugelassen sind, trotzdem transportieren, riskieren Sie, dass Ihnen die Gegenstände am Flughafen abgenommen werden. Für konfiszierte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
  • Diese Transportrichtlinien entsprechen den nationalen Vorschriften sowie den aktuellen IATA-Gefahrgutvorschriften für einen sicheren Transport von elektronischen Geräten und Batterien. Der Flughafen Zürich behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen restriktivere Massnahmen zu ergreifen.
  • Es können restriktivere Vorschriften von einzelnen Ländern, Flughäfen oder Fluggesellschaften bestehen bestehen. Bitte konsultieren Sie zusätzlich die Informationen Ihrer Fluggesellschaft und/oder der Umsteige- oder Rückflugs-Flughäfen.
  • Die Mitnahme von defekten, beschädigten oder vom Hersteller aus Sicherheitsgründen zurückgerufenen persönlichen elektronischen Geräten oder Batterien ist nicht gestattet.
  • EASA: Lithiumbatterien und andere gefährliche Güter (Englisch)
  • Swiss Elektronische Geräte und Batterien