Wichtige Informationen zur Sicherheitskontrolle

Das Mitführen von Lawinenrettungsrucksäcken im Passagiergepäck unterliegt speziellen Vorschriften.  Bitte beachten Sie die Informationen in der Suchfunktion Gegenstände (Suchbegriff Lawinenrucksack).

Der Transport von Ersatz- oder losen Batterien, Powerbanks und Akkus im Aufgabegepäck ist nicht erlaubt. Der Transport im Handgepäck ist mit Einschränkungen erlaubt.

Passagiergepäck – erlaubte und verbotene Gegenstände suchen

Mit der untenstehenden Suchfunktion können Sie herausfinden, ob Gegenstände im Hand- und/oder aufgegebenen Gepäck erlaubt oder verboten sind. Wichtig: Auch wenn Gegenstände für das Mitführen im Reisegepäck erlaubt sind, können diese an den Sicherheitskontrollen zusätzlich überprüft und in Verdachtsfällen nicht zum Transport zugelassen werden. Alle Angaben gelten lediglich für den Abflug vom Flughafen Zürich. Für allfällige weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft.

So erhalten Sie entnommenes Gefahrgut zurück

Falls Sie einen Gegenstand unerlaubt oder nicht korrekt mitführen, wird er am Flughafen Zürich Ihrem Gepäck entnommen. Gegenstände mit geringem Wert werden direkt entsorgt. Alle anderen Gegenstände können Sie auf Voranmeldung sowie gegen eine Bearbeitungsgebühr bei der Gepäckaufbewahrung wieder abholen oder versenden lassen. Die Aufbewahrungsfrist von Gefahrgut beträgt 30 Tage ab Flugdatum. Danach wird das Gefahrgut entschädigungslos und ohne vorherige Mitteilung entsorgt. In Ausnahmefällen können Sie eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist beantragen. Kontaktieren Sie dafür bitte rechtzeitig die Gepäckaufbewahrung.

Dokument IATA Gefahrgutvorschriften

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