Finden Sie heraus was Sie für Ihre Flugreise packen dürfen und was zu Hause bleiben muss.

Die Sicherheitskontrolle –was darf ins Gepäck
Wichtige Informationen zur Sicherheitskontrolle
Am Flughafen Zürich dürfen lokalabfliegende Passagiere ab Freitag, 26. Juni 2026, Flüssigkeitsbehälter bis zu 2 Litern Fassungsvermögen im Handgepäck mitführen. Einzige Ausnahme sind doppelwandige Gefässe (z.B. Thermos), welche nur leer mitgeführt werden dürfen.
Für Transferpassagiere am Flughafen Zürich gilt die Flüssigkeitsobergrenze von 100ml/1L-Beutel auch über das Jahr 2026 hinaus, da diese Kontrollstellen erst zu einem späteren Zeitpunkt umgerüstet werden.
Akkus, Batterien, Powerbanks und E-Zigaretten müssen ins Handgepäck.
Es dürfen maximal 2 Powerbanks mit je bis zu 100 Wattstunden und 18 Batterien mit je bis zu 100 Wattstunden nur im Handgepäck mitgeführt werden
Passagiergepäck – erlaubte und verbotene Gegenstände suchen
Mit der untenstehenden Suchfunktion können Sie herausfinden, ob Gegenstände im Hand- und/oder aufgegebenen Gepäck erlaubt oder verboten sind. Wichtig: Auch wenn Gegenstände für das Mitführen im Reisegepäck erlaubt sind, können diese an den Sicherheitskontrollen zusätzlich überprüft und in Verdachtsfällen nicht zum Transport zugelassen werden. Alle Angaben gelten lediglich für den Abflug vom Flughafen Zürich. Für allfällige weitere Fragen kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft.
So erhalten Sie entnommenes Gefahrgut zurück
Falls Sie einen Gegenstand unerlaubt oder nicht korrekt mitführen, wird er am Flughafen Zürich Ihrem Gepäck entnommen. Gegenstände, die zur Aufbewahrung freigeben werden, können Sie auf Voranmeldung sowie gegen eine Bearbeitungsgebühr bei der Gepäckaufbewahrung wieder abholen oder versenden lassen. Die Aufbewahrungsfrist von Gefahrgut beträgt 30 Tage ab Flugdatum. Danach wird das Gefahrgut entschädigungslos und ohne vorherige Mitteilung entsorgt. In Ausnahmefällen können Sie eine Verlängerung der Aufbewahrungsfrist beantragen. Kontaktieren Sie dafür bitte rechtzeitig die Gepäckaufbewahrung.
Entnommene Gefahrgüter können Sie bei der Gepäckaufbewahrung gegen eine Bearbeitungsgebühr abholen. Melden Sie bitte mind. drei Werktage im Voraus an, dass Sie Gefahrgut abholen möchten. Senden Sie dazu bitte ein E-Mail an gpa@zurich-airport.com mit den folgenden Angaben:
- Sechs letzte Ziffern des Barcodes
- Datum der Entnahme bzw. des Abflugs
- Art des Gegenstandes
- Name des Passagiers, dem der Gegenstand entnommen wurde


