Natur-, Arten- und Landschaftsschutz

Bereits zwischen Juli 2012 und Juli 2014 hatte der Kanton Zürich das Konzept "Landschaftsentwicklung Glattraum Rümlang/Oberglatt" erarbeitet. Die Flughafen Zürich AG hat im Frühjahr 2017 die damals zwischenzeitlich sistierten Planungsarbeiten mit Zustimmung und unter Beteiligung des Kantons wiederaufgenommen.

Die Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung verpflichtet die Flughafen Zürich AG, die bei ihren Bauvorhaben beanspruchten, schützenswerten Lebensräume mit ökologischen Ersatzmassnahmen zu kompensieren. Anstatt durch unzählige kleine Projekte kann mit der Aufwertung der Glatt Ersatz für mehrere aktuelle und künftige Bauprojekte geleistet werden. Im Gegensatz zu den kleinen Ersatzprojekten ist damit ein zusammenhängendes Projekt möglich, das neben dem Natur- und Artenschutz auch dem Landschaftsschutz dient. Der Glattraum wird so zu einem für die Bevölkerung attraktiven, grossräumigen Erholungsraum.

Um einen Ausgleich der vielfältigen, teils divergierenden Interessen zu schaffen, wurden Standortgemeinden, Grundeigentümer, Bewirtschafter oder Verbände in die Erarbeitung des Projekts miteinbezogen. In zahlreichen Treffen fand ein gezielter Austausch statt, dessen Erkenntnisse in das Projekt eingeflossen sind.

Im Dezember 2018 reichte die Flughafen Zürich AG  beim Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) das Plangenehmigungsgesuch ein, welches am 18. August 2022 genehmigt wurde und in der Folge in Rechtskraft erwachsen ist. Basierend auf dieser Plangenehmigung wurde im Sommer 2023 die Detailprojektierung mit dem Ziel gestartet, das Vorhaben in den Jahren 2025-2028 umzusetzen.

Daten
Länge 3'250 m
Breite 50 bis 170 m
Fläche 31.3 ha
Bauzeit ca. 3 Jahre