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04. August 2025

Dangerous Goods: Was Reisende besser zu Hause lassen

von Raffaela Studer

  • Aviatik

E-Zigarette, Feuerwerk oder Kühlbox – was darf ins Reisegepäck? Wir erklären, warum bestimmte Gegenstände im Flugzeug nicht oder nur eingeschränkt mitgeführt werden dürfen.

In der Luftfahrt hat Sicherheit oberste Priorität – auch beim Gepäck. Deshalb kontrollieren Sicherheitsverantwortliche das Hand- und Aufgabegepäck vor dem Verladen gründlich, nicht nur auf scharfe oder spitze Gegenstände, sondern auch auf sogenannte «Dangerous Goods» - auf Deutsch Gefahrgut. Diese Gegenstände können bei unsachgemässer Mitnahme die Sicherheit gefährden – und gehören deshalb in vielen Fällen gar nicht erst ins Gepäck. 
Wer schon vor dem Packen weiss, was ins Handgepäck darf, was ins Aufgabegepäck gehört – und was zu Hause bleiben muss –, sorgt für einen reibungslosen Ablauf an der Sicherheitskontrolle und bleibt von Überraschungen am Flughafen verschont.

Was sind Dangerous Goods?

Als Dangerous Goods gelten Gegenstände oder Stoffe, die eine Gefahr für Menschen, Infrastrukturen wie z.B. Flugzeuge oder Gebäude sowie die Umwelt darstellen können. Dazu gehören etwa Batterien und Akkus, Gaskartuschen, Feuerzeuge, aber auch bestimmte chemische Substanzen. Allein im Jahr 2024 sortierten die Sicherheitsverantwortlichen über 180'000 gefährliche Gegenstände aus dem Gepäck.

Dangerous-Goods-Lager

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Wenn ein Gegenstand nicht mitfliegen darf

Wird bei der Sicherheitskontrolle ein nicht zugelassener Gegenstand entdeckt, wird er aus dem Gepäck entfernt. Günstige Alltagsgegenstände wie Einwegfeuerzeuge oder Feuerwerk werden danach sofort entsorgt. Wertvollere Objekte – etwa hochwertige Powerbanks, E-Trottinette oder Mobilitätsgeräte – werden zunächst für 30 Tage zwischengelagert. Während dieser Zeit können sie gegen eine Gebühr abgeholt werden. Erfolgt keine Rückholung, werden auch diese Artikel fachgerecht entsorgt. Insgesamt wurden im Jahr 2024 über zehn Tonnen potenziell gefährlicher Gegenstände am Flughafen Zürich aussortiert und entsorgt. 

Im Handgepäck tauchen besonders häufig Feuerzeuge, Streichhölzer, Feuerwerkskörper, Anzündhilfen, Brennpasten und Gaskartuschen auf. Im Aufgabegepäck sind es vor allem lose Akkus, Powerbanks, E-Zigaretten oder E-Trottinette, die entfernt werden müssen.

Immer wieder werden bei der Kontrolle auch überraschende oder kuriose Gegenstände entdeckt – etwa Motorsägen, Schweissgeräte oder Smartbags mit integrierter Powerbank. 

Auch zeigen sich je nach Jahreszeit klare Trends:

  • Im Sommer: Beliebt, aber problematisch ist Campingausrüstung wie Gaskartuschen, Brennstoffbehälter oder Geräte mit Flüssig- oder Gasbrennstoff. Sie dürfen nur mit, wenn sie komplett gereinigt sind und keine Rückstände enthalten. Rund um den 1. August: Immer wieder wird Feuerwerk im Gepäck entdeckt – oft mit dem Wunsch, es im Ausland zum Nationalfeiertag zu zünden. Auch das ist nicht erlaubt.
  • Im Winter: Vermehrt werden Lawinenrucksäcke mit Druckluftkartuschen kontrolliert. Für deren Mitnahme gelten spezielle Transportvorgaben, über die man sich am besten vor der Reise informiert.

Kettensäge
Abgenommene Gegenstände

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Frühzeitig informieren lohnt sich

Da die Bestimmungen teils komplex sind und abhängig von Fluggesellschaft variieren können, empfiehlt es sich, sich bereits zu Hause vor dem Packen umfassend zu informieren. Eine Übersicht über die Bestimmungen findest du auf der Website der Airlines oder des Flughafens Zürich. Etwa mit der praktischen Suchfunktion lässt sich einfach prüfen, ob ein bestimmter Gegenstand im Handgepäck, im Aufgabegepäck oder gar nicht mitgeführt werden darf.

Eine einfache Faustregel hilft beim Packen: Vor jeder Reise das Gepäck sorgfältig auf elektronische Geräte, Batterien/Akkus, Flüssigkeiten, gashaltige, brennbare oder ätzende Stoffe prüfen, denn: für viele dieser Dinge gelten Einschränkungen oder Verbote.

Gegenstände mit Einschränkungen

Bei diesen Gegenständen ist Vorsicht geboten, da sie nicht oder nur unter Auflagen für den Transport erlaubt sind. 

Feuerzeuge und Streichhölzer

Beides ist nicht erlaubt im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck. Es ist aber erlaubt, ein Gasfeuerzeug oder eine Streichholzschachtel bei sich am Körper zu tragen. USB-, Lichtbogen- und Sturmfeuerzeuge sind generell verboten.

Akkus, Batterien und Powerbanks ins Handgepäck 

Batterien müssen zwingend im Handgepäck transportiert werden - im aufgegebenen Gepäck sind sie verboten. Jede Person darf nicht mehr als 20 Ersatz-Batterien mit je bis zu 100 Wattstunden im Handgepäck mitführen, wobei auch Powerbanks und Akkus dazu gehören.

Umrechnungshilfe der Batterieleistung:

Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (V) oder
Wattstunden (Wh) = Milliamperestunden (mAh) x Spannung (V) / 1 000

Elektronische Zigaretten

E-Zigaretten dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben bezüglich Batterien/Akkus und elektronische Geräte beachtet werden.

Nicht erlaubt

Es gibt eine Reihe von Gegenständen, die weder im Hand- noch im Aufgabegepäck erlaubt sind. Dazu gehören Gefahrgüter wie Feuerwerk, ätzende, brennbare oder giftige Flüssigkeiten und Feststoffe, Gaskartuschen und weitere mit Brennstoff betriebenen Geräte. 

Alle Informationen gelten für den Abflug ab dem Flughafen Zürich. Zusätzlich empfehlen wir, auch die Vorgaben deiner Fluggesellschaft sowie die Bestimmungen des jeweiligen Weiter- oder Rückflughafens zu beachten.

Batterien
Powerbank
Knallteufel

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Nicht alles Verbotene ist gleich Gefahrgut

Wichtig zu wissen: Nicht jeder Gegenstand, der bei der Sicherheitskontrolle aussortiert wird, ist automatisch ein Dangerous Good. Manche Dinge – wie Taschenmesser, Werkzeuge oder Flüssigkeiten über 100 ml – sind im Handgepäck zwar verboten, dürfen aber im aufgegebenen Gepäck mitreisen. Sie gelten als „Prohibited Items“ und nicht als Dangerous Goods.
Der Unterschied: Prohibited Items könnten bei Missbrauch gefährlich werden – Dangerous Goods hingegen sind es aufgrund ihrer Eigenschaften ganz von selbst.