
27. November 2025
Klares Bekenntnis zu den Betriebszeiten

von Andrew Karim
- Politik
Die vorberatende Kommission des Züricher Kantonsrats anerkennt die Wichtigkeit des Drehkreuzbetriebs am Flughafen Zürich und der heute geltenden Betriebszeiten. Sie empfiehlt deshalb die im Kanton Zürich eingereichte Flughafen-Nachtruhe-Initiative einstimmig zur Ablehnung.
Am Flughafen Zürich findet der reguläre Flugverkehr zwischen 06:00 und 23:30 Uhr statt. In dieser Zeit erfolgen die Abwicklung des Flugbetriebs und die Erfüllung des Bundesauftrags, einen Drehkreuzbetrieb am grössten Landesflughafen der Schweiz zu ermöglichen. Damit hat der Flughafen Zürich bereits heute die kürzesten Betriebszeiten und die strengste Beschränkung bei Nachtflügen im Vergleich mit anderen europäischen Drehkreuzflughäfen. Trotzdem wurde im April 2024 die Volksinitiative «Flughafen-Nachtruhe-Initiative» im Kanton Zürich eingereicht. Sie verlangt eine weitere Verkürzung der Betriebszeiten um 30 Minuten.
Ein wichtiger Entscheid für einen weiterhin starken Flughafen
Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU) des Zürcher Kantonsrats hat diese Initiative in den letzten Monaten beraten und kommt einstimmig zum Schluss, diese abzulehnen. Das ist ein wichtiges Bekenntnis zu einem weiterhin starken Flughafen. Eine weitere Einschränkung würde die am Flughafen Zürich stationierten Fluggesellschaften erheblich benachteiligen sowie die interkontinentale Anbindung der Schweiz nachhaltig schädigen. Damit würde das Mobilitätsbedürfnis der Bevölkerung, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft, die Wissenschaft und der Tourismus deutlich geschwächt werden.
Hoher Preis der Initiative
Für den Erhalt des Drehkreuzbetriebs und damit der guten internationalen Erreichbarkeit dürfen die aktuellen Betriebszeiten nicht noch weiter gekürzt werden. Dass die letzte halbe Stunde (23:00 bis 23:30 Uhr) zum Verspätungsabbau beibehalten wird, ist deshalb zentral. Ohne diese Möglichkeit könnten viele Langstreckenverbindungen nicht mehr betrieben werden und fielen ersatzlos weg. Eine Kürzung der Betriebszeiten um 30 Minuten, wie sie die Initiative fordert, hätte einen Verlust von mindestens 30 Prozent der Langstreckenverbindungen zur Folge. Gemäss einer Studie von Intraplan würde das zum Verlust von rund 8'000 Arbeitsplätzen und 1.6 Milliarden Franken Wirtschaftsleistung führen sowie den Drehkreuzbetrieb in der heutigen Form gefährden.
Initiative materiell ungültig
Dazu kommt: Der Regierungsrat bestätigt, dass die Initiative am Ende nicht mit dem Bundesrecht vereinbar ist. Diese Einschätzung deckt auch ein Rechtsgutachten von Prof. Dr. Felix Uhlmann, der zu einem klaren Schluss kommt: Weil der Kerngehalt der Initiative gegen Bundesrecht verstösst, müsse die Initiative vollständig als ungültig gewertet werden.
Die Kommission schlägt dem Kantonsrat vor, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, unter der Voraussetzung, dass die Initiative zurückgezogen wird. Der Gegenvorschlag fokussiert sich auf folgende Themen:
- Nachtflugordnung: Der Gegenvorschlag präzisiert die bisherige Nachtflugordnung und die Rechtsordnung. Der Regierungsrat soll neu auf deren Einhaltung hinwirken, etwa indem Flüge ausserhalb der Betriebszeit minimiert werden. Die Flughafen Zürich AG setzt sich selbst seit Jahren für eine Reduktion solcher Ausnahmen und von Verspätungen generell ein. Der Widerspruch zwischen dem Bundesrecht und der im Flughafengesetz formulierten Erwartungshaltung des Kantons bleibt bestehen.
- Pflicht zur Berichterstattung: Mit dem Gegenvorschlag soll eine zeitnahe Informationspflicht über die Gründe für eine Nichteinhaltung der Nachtflugordnung eingeführt werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen nach 23:30 Uhr sind im Bundesrecht geregelt und werden vom Kanton Zürich schon heute überprüft. Allfällige Anzeigen des Kantons werden in entsprechenden bundesrechtlichen Verfahren untersucht. Die diesbezügliche Regelung im Gegenvorschlag erscheint deshalb als nicht sachgerecht.
- Lärmgebühren: Neu soll die Staatsvertretung im Verwaltungsrat auf progressiv steigende Lärmgebühren in der Zeit des Verspätungsabbaus hinwirken. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt stimmte im Frühling 2025 dem Gesuch der Flughafen Zürich AG zur Anpassung der Lärmgebühren nach 23:00 Uhr zu. Diese treten spätestens 2027 in Kraft. Eine Weisungsbefugnis des Kantons kann zudem den Verpflichtungen von Verwaltungsratsmitgliedern zuwiderlaufen.
- Flughafen-Debatte: Die ausdrücklich verlangte Kenntnisnahme des Flughafenberichts und damit verbundene Diskussion durch den Kantonsrat erscheint mangels Möglichkeiten zur Einflussnahme wenig zielführend. Bereits heute gibt es Gefässe, in denen sich die Regierung und der Kantonsrat zum Flughafen äussern.
Aus diesen Gründen sieht die Flughafen Zürich AG den Gegenvorschlag der Kommission kritisch und lehnt ihn ab.
Drei Fragen an Lukas Brosi, CEO Flughafen Zürich AG
Die Kommission spricht sich einstimmig gegen die Flughafen-Nachtruhe-Initiative aus. Diese will die Betriebszeiten am Flughafen Zürich um 30 Minuten reduzieren. Wie bewertest du das Ergebnis?
Das Betreiben unseres Flughafens ist immer ein Interessensausgleich zwischen der Erfüllung unseres Auftrages des Bundes, den Schutzbedürfnissen der Anwohnenden und der Siedlungsentwicklung. Die Initiative stellt allerdings einen Frontalangriff gegen eine der wichtigsten Infrastrukturen unseres Landes, den Drehkreuzbetrieb der SWISS und die Edelweiss dar. Ich bin deshalb froh, dass die Kommission dies erkannt hat und die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfiehlt.
Anstelle der Initiative möchte die Kommission einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Was bedeutet dieser für den Flughafen Zürich?
Es wird erst nach der Kantonsratsdebatte klar sein, wie der Gegenvorschlag effektiv ausgestaltet sein wird. Wichtig erscheint mir deshalb zu betonen, dass wir als Flughafen Zürich bereits heute die kürzesten Betriebszeiten und die tiefste Kapazität aller Lufthansa-Drehkreuze haben. Das bedeutet heute schon einen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Flughäfen. Für uns ist entscheidend, dass die Rahmenbedingungen nicht verschlechtert werden und der administrative Aufwand nicht zunimmt. Der Gegenvorschlag beinhaltet unseres Erachtens zusätzliche Auflagen und erhöht den Druck auf die Betriebszeiten in den sensiblen Nachtstunden. Wir lehnen ihn deshalb ab.
Stimmen aus der Politik wünschen sich mehr Verbindlichkeit bei den Anstrengungen für weniger Verspätungen und mehr Nachtruhe. Bekennt sich der Flughafen dazu?
Niemand hat ein Interesse an Verspätungen. Sie sind für alle ärgerlich: für die Passagiere, die Airlines, die Service Provider und die Flughäfen. Eines unserer Fokusthemen ist die Reduktion der Verspätungen. Dazu haben wir verschiedene Massnahmen umgesetzt, die bereits eine spürbare Verbesserung der Verspätungssituation am Abend gebracht haben. Im Vergleich zu 2024 fanden dieses Jahr am Flughafen Zürich rund 20 Prozent weniger Starts und Landungen nach 23:00 Uhr statt, obwohl wir für das gesamte Jahr mit einem neuen Passagierhöchstwert rechnen. Weitere Massnahmen sind in Planung. Trotzdem können Verspätungen auch in Zukunft nicht vollständig vermieden werden. So liegen beispielsweise Wettersituationen wie Schnee und Gewitter, Streiks und überlastete europäische Lufträume ausserhalb des Einflussbereichs der Flughafenbetreiberin. Es braucht deshalb weiterhin die letzte halbe Stunde der Betriebszeiten (23:00 bis 23:30 Uhr) für den Verspätungsabbau.



