Was darf ins Gepäck?Sicherheitsregeln für Ihr Gepäck

Bereiten Sie sich auf die Sicherheitskontrolle vor. Informieren Sie sich, welche Gegenstände Sie nicht mitführen und welche Sie nur unter bestimmten Bedingungen im Handgepäck oder Aufgabegepäck transportieren dürfen.

Gepäckregeln im Überblick

Nicht alles darf ins Gepäck. Die folgenden Regeln gelten für Passagiere mit Reisebeginn Zürich. Für umsteigende Passagiere gelten teilweise andere Regeln. Unsicher bei einem Gegenstand? Nutzen Sie die Gegenstandssuche.

Unter Auflagen erlaubt

Im Handgepäck

  • Flüssigkeiten in Behälter bis zu 2 Liter. Ausnahme: Doppelwandige Behälter wie zum Beispiel Thermoflaschen müssen leer sein. 
  • Max. 2 Powerbanks mit je max. 100 Wh, einzeln gegen Kurzschluss gesichert, zum Beispiel in Plastikbeuteln verpackt
  • Max. 18 Batterien und Akkus mit je max. 100 Wh, gegen Kurzschluss gesichert (Pole abgeklebt oder Originalverpackt)
  • E-Zigaretten und Vapes
  • Scharfe und spitze Gegenstände bis 6 cm Klingen-/Schaftlänge, sonst nur im Aufgabegepäck

Im Aufgabegepäck

  • Akkus & Batterien nur in elektronischen Geräten eingesetzt
  • Werkzeuge und stumpfe Gegenstände (z.B. Baseballschläger) nur im Aufgabegepäck
  • Betäubungsgeräte

Auf Person getragen

  • 1 Streichholzschachtel oder 1 kleines Gasfeuerzeug pro Person
Verbotene Gegenstände
  • Explosive Stoffe, Feuerwerk und Pyrotechnik
  • Batteriebetriebene Fortbewegungsmittel 
  • Gasförmige sowie entzündbare, flüssige oder feste Stoffe 
  • Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe 
  • Oxidierende und ätzende Stoffe 
  • Schusswaffen (inkl. Nachbildungen) und Munition

Schneller durch die Sicherheitskontrolle

Passagiere mit Reisebeginn Zürich dürfen Flüssigkeiten bis zwei Liter mitführen und müssen an der Sicherheitskontrolle nichts mehr auspacken.

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Für den Transport von Powerbanks, Batterien und elektronischen Geräten gelten klare Regeln.