Bereiten Sie sich auf die Sicherheitskontrolle vor. Informieren Sie sich, welche Gegenstände Sie nicht mitführen und welche Sie nur unter bestimmten Bedingungen im Handgepäck oder Aufgabegepäck transportieren dürfen.
Was darf ins Gepäck?Sicherheitsregeln für Ihr Gepäck
Gepäckregeln im Überblick
Nicht alles darf ins Gepäck. Die folgenden Regeln gelten für Passagiere mit Reisebeginn Zürich. Für umsteigende Passagiere gelten teilweise andere Regeln. Unsicher bei einem Gegenstand? Nutzen Sie die Gegenstandssuche.
Unter Auflagen erlaubt
Im Handgepäck
- Flüssigkeiten in Behälter bis zu 2 Liter. Ausnahme: Doppelwandige Behälter wie zum Beispiel Thermoflaschen müssen leer sein.
- Max. 2 Powerbanks mit je max. 100 Wh, einzeln gegen Kurzschluss gesichert, zum Beispiel in Plastikbeuteln verpackt
- Max. 18 Batterien und Akkus mit je max. 100 Wh, gegen Kurzschluss gesichert (Pole abgeklebt oder Originalverpackt)
- E-Zigaretten und Vapes
- Scharfe und spitze Gegenstände bis 6 cm Klingen-/Schaftlänge, sonst nur im Aufgabegepäck
Im Aufgabegepäck
- Akkus & Batterien nur in elektronischen Geräten eingesetzt
- Werkzeuge und stumpfe Gegenstände (z.B. Baseballschläger) nur im Aufgabegepäck
- Betäubungsgeräte
Auf Person getragen
- 1 Streichholzschachtel oder 1 kleines Gasfeuerzeug pro Person
Verbotene Gegenstände
- Explosive Stoffe, Feuerwerk und Pyrotechnik
- Batteriebetriebene Fortbewegungsmittel
- Gasförmige sowie entzündbare, flüssige oder feste Stoffe
- Giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
- Oxidierende und ätzende Stoffe
- Schusswaffen (inkl. Nachbildungen) und Munition

Was darf mit, was nicht?
Powerbank, Parfüm, Sackmesser – finden Sie sofort heraus, was Sie ab Flughafen Zürich mitführen dürfen.


