Lärmgrenzwerte –Schutz durch klare Richtlinien

Warum es Grenzwerte gibt, wie sie sich nach Nutzungsgebiet unterscheiden und über welche Zeiträume sie bewertet werden.

Lärmgrenzwerte und Beurteilungszeiten

In der Schweiz gelten für Flug- und Industrielärm gesetzlich festgelegte Lärmgrenzwerte, die dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Auswirkungen dienen. Je nach Lärmquelle kommen unterschiedliche Beurteilungszeiten zur Anwendung, da die Lärmbelastung zu bestimmten Tageszeiten unterschiedlich stark wahrgenommen und bewertet wird.

Wieso gibt es Lärmgrenzwerte?

Lärmgrenzwerte werden festgelegt, weil eine zu hohe Lärmbelastung gesundheitliche Folgen haben kann. Die bekannteste Auswirkung ist der Hörverlust durch andauernd hohe Lautstärke. Doch Lärm kann auch Stress verursachen, der wiederum zu Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Problemen führen kann. Darüber hinaus wird das Wohlbefinden beeinträchtigt, was sich negativ auf Erholung und Konzentration auswirkt. Bei zu hoher Lärmbelastung kann sich somit auch die Lebensqualität deutlich verschlechtern.

Lärmgrenzwerte sollen diese gesundheitlichen Risiken minimieren, indem sie klare Vorgaben für Unternehmen, Betriebe und Anwohner schaffen. Sie dienen als Grundlage für Bau- und Betriebsvorhaben sowie für Genehmigungen und tragen dazu bei, Konflikte zu vermeiden.

Haben Sie noch Fragen?

Die Mitarbeitenden unseres Lärmtelefons helfen Ihnen gerne weiter.

  • +41 43 816 21 31
  • Kontaktformular

Das könnte Sie auch interessieren

Schallschutz rund um den Flughafen

Die Flughafen Zürich AG schützt Personen rund um den Flughafen bestmöglich vor übermässigem Lärm.