15
Juli
2020
|
15:40
Europe/Amsterdam

Flughafen Zürich AG schliesst Gebührenverhandlungen erfolgreich ab

Zusammenfassung
Die Verhandlungen über die Flugbetriebsgebühren mit den Flughafennutzern enden mit einer Einigung: Die laufende Gebührenperiode wird verlängert und mit geringfügigen Anpassungen an der Gebührenstruktur bleibt die Gebührenhöhe unverändert. Die Einigung schafft für alle betroffenen Parteien Planungssicherheit und ist ein starkes partnerschaftliches Ergebnis der Flughafennutzer am Flughafen Zürich.

Gleich nach dem durch die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) vorgegebenen Start der Gebührenverhandlungen im März 2020 wurde die Aviatik-Branche weltweit von der Coronavirus-Pandemie erfasst, womit massgebliche Unsicherheiten für die Festlegung der Flugbetriebsgebühren aufgetreten sind. Zusammen mit den Verhandlungsteilnehmern wurde daher eine Verlängerung der aktuellen Gebührenperiode vereinbart, wobei der Start für das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren spätestens Anfang 2025 beginnt. Des Weiteren wurde eine 10% Reduktion der Flugbetriebsgebühren (ausser Emissions- und Lärmgebühren) für das Jahr 2021 vereinbart, um den Fluggesellschaften das Wiederhochfahren des Betriebs zu erleichtern.

Die Dauer der Verlängerung der aktuellen Gebührenperiode ist flexibel ausgelegt. Das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren wird eröffnet, sobald das erwartete kumulierte Ergebnis (ökonomischer Mehrwert) im regulierten Segment seit September 2016 ausgeglichen oder positiv ist, spätestens jedoch am 1. Januar 2025. Zur Feststellung des kumulierten Ergebnisses wird der Wert der angemessenen Kapitalverzinsung (WACCs) ab dem 1. Januar 2021 von 5.9% auf 5.0% reduziert.

Die flexible Länge der Gebührenperiode erlaubt eine angemessene Berücksichtigung der hohen Unsicherheiten über die zukünftige Entwicklung der Aviatik-Branche und ermöglicht der Flughafen Zürich AG auch, die für das Jahr 2021 gewährte Gebührenreduktion in den Folgejahren zu kompensieren: Werden sich u.a. die Verkehrszahlen schneller als erwartet erholen, werden die Gebühren früher angepasst, entwickelt sich die Erholung hingegen langsamer als angenommen, verlängert sich die Gebührenperiode entsprechend.

Nächste Schritte
Falls keine Änderungsanträge eingehen, gilt das Gebührenreglement wie vereinbart ab dem 1. Januar 2021.

An den Verhandlungen haben Swiss International Air Lines AG, easyJet Europe Airline GmbH sowie Vertretungen der Linienfluggesellschaften, der Leichtaviatik / Luftsport, der Geschäftsluftfahrtgesellschaften und der Speditionsunternehmen teilgenommen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat die Verhandlungen als Beobachterin begleitet.