Informationen zum Konzept
Infolge behördlicher Auflagen müssen Warenlieferungen in den Sicherheitsbereich des Flughafens Zürich durch beauftragte Sicherheitsdienstleister kontrolliert werden. Ausgenommen von der Warenkontrolle sind Unternehmen, welche definierte Sicherheitsauflagen erfüllen und damit als Known Supplier (bekannter Lieferant) gelten.

Sicherheitsauflagen für Known Supplier
Damit ein Unternehmen den Status des bekannten Lieferanten erhält, muss dieses die Sicherheitsauflagen für Known Supplier erfüllen. Unter diese Sicherheitsauflagen fallen:
- das Bestimmen einer sicherheitsverantwortlichen Person (Company Security Officer);
- die Schulung der Mitarbeitenden mit den behördlich geforderten Sicherheitsmassnahmen sowie;
- die Einhaltung entsprechender Sicherheitsauflagen bei der Herstellung, der Verpackung, der Lagerung und dem Transport von Flughafenlieferungen.
Nähere Informationen sind den Sicherheitsauflagen für Known Supplier zu entnehmen.
Antrag für Known Supplier
Mit der Einreichung des Antrags für Known Supplier (Verpflichtungserklärung inkl. Sicherheitsprogramm) bei der Flughafen Zürich AG bestätigt ein Unternehmen, die geforderten Sicherheitsauflagen für Known Supplier entsprechend umzusetzen.
Bitte beachten Sie die weiteren Dokumente in der rechten Spalte oder wenden Sie sich bei Fragen an die Airport Security der Flughafen Zürich AG.