13
September
2023
|
10:00
Europe/Amsterdam

Flughafen Zürich AG übernimmt Dienstleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität per Januar 2025

Zusammenfassung

Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität haben in der Schweiz ein Anrecht auf Begleitung an Flughäfen. Bisher hat die Flughafenbetreiberin in Zürich diesen Dienst an Dritte ausgelagert. Ab 2025 wird die Flughafen Zürich AG den Dienst selbst ausführen. Dazu wird sie die rund 120 Mitarbeitenden der Goldair AAS Assistance AG, welche die Dienstleistungen bisher anbot, übernehmen.

Noch bis Ende 2024 wird die Dienstleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität (PRM) am Flughafen durch Goldair AAS Assistance AG erbracht. Dann läuft ihr aktuell gültiger Fünf-Jahres-Vertrag aus und die Flughafen Zürich AG übernimmt den PRM-Service. Bisher war die Flughafen Zürich AG lediglich an den PRM-Einfinde-Punkten (pick-up points) durch eigene Mitarbeitende präsent. Durch die Erbringung mit eigenem Personal kann die Dienstleistungen noch besser gesteuert und Optimierungen in der Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistungen der Flughafen Zürich AG erzielt werden.  

Die PRM-Dienstleistungen werden innerhalb der Flughafen Zürich AG dem Bereich Aviation zugewiesen.

Stefan Tschudin, Chief Operation Officer, Flughafen Zürich AG

Wir freuen uns, per Januar 2025 rund 120 neue Mitarbeitende begrüssen zu dürfen und die anspruchsvolle Dienstleistung für PRM zukünftig aus eigener Hand anbieten zu können.

Stefan Tschudin, Chief Operation Officer, Flughafen Zürich AG

Für das laufende Betriebsjahr 2023 wird mit rund 250'000 PRM-Fällen gerechnet, was knapp 1% der Gesamtpassagierzahl entspricht. Anrecht auf eine PRM-Betreuung haben Menschen, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder aufgrund ihres Alters in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Der Dienst steht diesen Menschen kostenfrei zur Verfügung. Finanziert wird der Service durch einen Solidaritätsbeitrag innerhalb der Flughafengebühren von einem Franken je Passagier.  

Die Verantwortung für die PRM wurde in der Schweiz mittels Verordnung der Europäischen Gemeinschaft im Jahr 2009 den Flughafenbetreibern übertragen. Die Dienstleistung kann der Flughafenbetreiber selbst erbringen oder mittels Ausschreibung einem Dienstleister übergeben.