25
März
2024
|
07:00
Europe/Amsterdam

Geplante Einführung Roll-Over Mechanismus für zukünftige Gebührenperioden am Flughafen Zürich

Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR

Zusammenfassung

In der im Jahr 2020 getroffenen Vereinbarung betreffend die Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich wurde mit den Verhandlungsteilnehmenden entschieden, gemeinsam den Umgang mit allfälligen zukünftigen Über- oder Unterdeckungen mit dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) zu diskutieren. Heute startet das BAZL ein Stakeholder Involvement zur möglichen Einführung eines «Roll-Over Mechanismus» am Flughafen Zürich auf die nächste Gebührenperiode.

In der Vergangenheit gab es verschiedentlich Diskussionen und Verfahren im Zusammenhang mit der Behandlung von Deckungsdifferenzen im regulierten Bereich (flugbetriebsrelevanter Bereich). Im Rahmen des 2020 erfolgreich abgeschlossenen Verhandlungsverfahrens zur Festlegung der Flugbetriebsgebühren am Flughafen Zürich haben sich die Verhandlungsteilnehmenden deshalb verständigt, darauf hinzuwirken, dass die Verordnung über die Flughafengebühren (FGV) mit einem Roll-Over Mechanismus ergänzt wird.


Wichtigste Anpassungen 
In der geplanten punktuellen Revision der Verordnung über die Flughafengebühren soll festgehalten werden, dass grundsätzlich eine in einer Gebührenperiode tatsächlich erzielte Über- oder Unterdeckung der anschliessenden Gebührenperiode angerechnet wird. Dies entspricht einem Roll-Over Mechanismus und erlaubt Abweichungen von der erlaubten Rendite in einer nächsten Gebührenperiode zu berücksichtigen. 

Bei unvorhersehbaren Ereignissen mit erheblichen Auswirkungen besteht seitens Flughafenhalter oder Flughafennutzer trotzdem die Möglichkeit, ein vorzeitiges Änderungsverfahren der Flugbetriebsgebühren zu beantragen.
 

Folgen der FGV-Revision 
Die Einführung eines Roll-Over Mechanismus kann die Gebührenverhandlungen vereinfachen, da sich Abweichungen (z.B. gegenüber ursprünglich angenommenen Verkehrs- oder Kostenentwicklungen) über die folgenden Gebührenperioden korrigieren lassen. Dies erhöht die Aussichten auf ein einvernehmliches Verhandlungsergebnis und macht aufwändige Interventionen des BAZL während der Gebührenperiode aufgrund einer Verletzung des Kostendeckungsprinzips unnötig.
 

Nächste Schritte 
Nach Abschluss des Stakeholder Involvement wird die beabsichtige Revision den üblichen Gesetzgebungsprozess durchlaufen. 

Der abschliessende Entscheid über die Revision der FGV obliegt dem Bundesrat und eine Entscheidung ist im vierten Quartal 2024 zu erwarten. Der Kapitalmarkt wird beim Entscheid des Bundesrats entsprechend informiert. 

Die angepassten Bestimmungen sollen per 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Für die aktuell laufende Gebührenperiode, welche im Jahr 2016 startete, kommt bei einer allfälligen Über- oder Unterdeckung der Roll-Over Mechanismus gemäss FGV-Revision allerdings noch nicht zur Anwendung. 

Wie bereits in der Vergangenheit kommuniziert, wird das nächste Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren im April 2025 zu starten, woraufhin die Gebührenverhandlungen beginnen.