Abgabenpflichtige Waren
Alkoholische Getränke und Tabakwaren dürfen Sie bis zu einer bestimmten Menge abgabenfrei in die Schweiz einführen. Wenn Sie Waren in die Schweiz einführen möchten, beachten Sie bitte die geltenden Zollvorschriften.

Freimengen bei zollpflichtigen Waren
Pro Person und Tag dürfen zum privaten Gebrauch oder zum Verschenken folgende Waren und Mengen abgabefrei in die Schweiz eingeführt werden:
- Alkoholische Getränke*)
5 Liter bis 18 % Volumen und
1 Liter über 18 % Volumen - Tabak*)
250 Stück Zigaretten oder 250 Stück Zigarren oder
250 Gramm andere Tabakfabrikate
*) Mindestalter 17 Jahre
Wertfreigrenze bei der Mehrwertsteuer
Die Wertfreigrenze beträgt CHF 300.– pro Person und Tag. Massgebend ist dabei der Wert aller mitgeführten Waren inkl. der alkoholischen Getränke und Tabakfabrikate. Wird der Betrag von CHF 300.– überschritten, ist die Mehrwertsteuer auf dem Gesamtwert aller Waren geschuldet. Bei Anmeldung der Waren halten Sie bitte sämtliche Quittungen sowie Ihre Reisedokumente bereit.
Keine Fälschungen einführen
Es ist grundsätzlich verboten, Marken- und Designerfälschungen einzuführen. Dies gilt auch für den privaten Gebrauch. Entdeckte Fälschungen werden eingezogen und vernichtet.
Lebensmittel tierischer Herkunft
Die Einfuhr sämtlicher Lebensmittel tierischer Herkunft (Fleisch, Milcherzeugnisse usw.) aus Nicht-EU und Nicht-EFTA-Ländern ist verboten.
Pflanzliche Waren
Die Einfuhr lebender Pflanzen und Pflanzenteile (inkl. Früchte/Gemüse) aus Nicht-EU- und Nicht-EFTA-Ländern sowie den kanarischen Inseln unterliegt Beschränkungen oder ist verboten.
Informationen der Schweizer Zollverwaltung
Weitere Informationen finden Sie auf der Website oder im Mobile-App der Eidgenössischen Zollverwaltung. Zollinformationen Private
Verzollungs-App «QuickZoll»
QuickZoll ist die offizielle Verzollungsapplikation der EZV für den privaten Reiseverkehr. Mit QuickZoll können Privatpersonen Waren, die sie im Ausland für den Eigengebrauch oder zum Verschenken einkaufen, selbstständig zur Einfuhr anmelden und anfallende Abgaben direkt bezahlen. Ausserdem fasst QuickZoll alles Wissenwerte über die Einreise in die Schweiz kurz und bündig zusammen. www.quickzoll.admin.ch