19.01.2009
Unique News Flash No. 2 / Unique (Flughafen Zürich AG) platziert Obligationenanleihe
Unique (Flughafen Zürich AG) platziert Obligationenanleihe
Unique (Flughafen Zürich AG) hat unter gemeinsamer Federführung von Credit Suisse, UBS Investment Bank und Zürcher Kantonalbank erfolgreich eine CHF-Obligationenanleihe im Betrag von CHF 225 Millionen mit einer Laufzeit von 5 Jahren (Endfälligkeit 10.02.2014) und einem Zinscoupon von 4.50% am Inland-Markt platziert. Der Erlös der Platzierung wird teils zur Rückzahlung der am 26. März 2009 fällig werdenden Anleihe sowie teils für Investitionen im Zusammenhang mit dem Umbau Dock B sowie dem Bau eines zentralen Sicherheitsgebäudes am Flughafen Zürich verwendet.
Zürich-Flughafen, 20. Januar 2009
Diese Medienmitteilung stellt keinen Prospekt gemäss Art. 652a bzw. Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar.
Der einzig massgebende Emissions- und Kotierungsprospekt kann (voraussichtlich ab dem 10. Februar 2009) bei den Syndikatsbanken bezogen werden. Diese Medienmitteilung dient lediglich der Information und stellt weder eine Offerte noch eine Einladung zur Offertstellung noch eine Einladung zum Erwerb von Obligationen dar.
Die Veröffentlichung dieser Medienmitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der Titel können in bestimmten Rechtsordnungen Einschränkungen unterworfen sein. Jedermann, der diese Pressemitteilung liest, muss sich selbst über solche Einschränkungen informieren und sie beachten, falls sie für ihn anwendbar sind
Unique (Flughafen Zürich AG) hat unter gemeinsamer Federführung von Credit Suisse, UBS Investment Bank und Zürcher Kantonalbank erfolgreich eine CHF-Obligationenanleihe im Betrag von CHF 225 Millionen mit einer Laufzeit von 5 Jahren (Endfälligkeit 10.02.2014) und einem Zinscoupon von 4.50% am Inland-Markt platziert. Der Erlös der Platzierung wird teils zur Rückzahlung der am 26. März 2009 fällig werdenden Anleihe sowie teils für Investitionen im Zusammenhang mit dem Umbau Dock B sowie dem Bau eines zentralen Sicherheitsgebäudes am Flughafen Zürich verwendet.
Zürich-Flughafen, 20. Januar 2009
Diese Medienmitteilung stellt keinen Prospekt gemäss Art. 652a bzw. Art. 1156 des Schweizerischen Obligationenrechts dar.
Der einzig massgebende Emissions- und Kotierungsprospekt kann (voraussichtlich ab dem 10. Februar 2009) bei den Syndikatsbanken bezogen werden. Diese Medienmitteilung dient lediglich der Information und stellt weder eine Offerte noch eine Einladung zur Offertstellung noch eine Einladung zum Erwerb von Obligationen dar.
Die Veröffentlichung dieser Medienmitteilung sowie das Angebot und der Verkauf der Titel können in bestimmten Rechtsordnungen Einschränkungen unterworfen sein. Jedermann, der diese Pressemitteilung liest, muss sich selbst über solche Einschränkungen informieren und sie beachten, falls sie für ihn anwendbar sind